Schadenfreiheitsrabatt bei Kfz-Versicherung
Für Autofahrer macht es sich bezahlt, wenn sie unfallfrei unterwegs sind. Denn Kfz-Versicherungen belohnen ihre Kunden, die ohne Schäden am Auto durch das Jahr kommen mit dem Schadenfreiheitsrabatt. Die wichtigsten Regelungen zum Schadenfreiheitsrabatt gemäß den GDV-Musterbedingungen erklärt der GDV (Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e. V.) in dieser Übersicht.
Was ist ein Schadenfreiheitsrabatt?
Wer keine Autounfälle verursacht, erhält einen günstigeren Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Der Versicherer gewährt den Schadenfreiheitsrabatt. Die jeweilige Höhe ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen der Anbieter von Kfz-Versichererungen.
Der Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wird jeweils zum 1. Januar für das vergangene Kalenderjahr neu eingestuft. Liegt kein Versicherungsschaden vor, wird man in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Eine Rückstufung erfolgt, wenn im abgelaufenen Kalenderjahr Schäden am Auto der Versicherung gemeldet wurden. Maßgeblich ist hier der Tag der Schadenmeldung. Wirksam wird die Neueinstufung stets zur ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr.
GUT ZU WISSEN:
Für den Schadenfreiheitsrabatt ist nicht die Höhe des einzelnen Schadens ausschlaggebend, sondern die Anzahl der Schäden. Mehrere kleine Unfälle können zu einem höheren Rabattverlust führen als ein großer Schaden.
Schadenfreiheitsrabatt beeinflussen
Den Schadenfreiheitsrabatt gibt es nur in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Aus gutem Grund: Hier können Autofahrer selbst Einfluss darauf nehmen, ob sie einen Schaden bei sich oder anderen Verkehrsteilnehmer verursachen. Autofahrer, die keine oder wenig Schäden verursachen, werden so mit günstigeren Beiträgen belohnt.
Schadenfreiheitsrabatt in Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung beinhaltet Risiken, die der Versicherungsnehmer selbst nicht direkt beeinflussen kann. Warum sollte man für einen Brand, Glasbruch oder Diebstahl mit einem schlechten Schadenfreiheitsrabatt bestraft werden, wenn man nicht dafür verantwortlich ist?
Schadensfreiheitsrabatt bei Schaden behalten
Nach einem Schadensfall bei Kfz-Versicherungen können Autofahrer unter bestimmten Voraussetzungen ihren Schadenfreiheitsrabatt behalten. Dafür müssen sie die Kosten für den Schaden nachträglich aus eigener Tasche begleichen.
Prinzipiell funktioniert das so: Der Versicherer reguliert zunächst den Schaden am Auto. Der Versicherer ist hier verpflichtet, den Autofahrer über die Kosten für den Schaden zu informieren. Nach dieser Mitteilung hat der Kunde dann 6 Monate Zeit, diese Kosten der Versicherung zu erstatten. In diesem Fall behält der Kunde seinen Schadenfreiheitsrabatt. Begleicht er die Kosten hingegen nicht, wird der Vertrag zum Jahreswechsel bzw. zur Hauptfälligkeit in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.
Wechsel der Kfz-Versicherung
Wechselt ein Autofahrer den Anbieter seiner Kfz-Versicherung, kann er in der Regel seinen Schadenfreiheitsrabatt zum neuen Versicherer mitnehmen. Er muss dafür noch nicht mal tätig werden: Die neue Kfz-Versicherung erfragt elektronisch beim Vorversicherer den Status des Schadenfreiheitrabatts. Möglich wird das mit dem sogenannten Versichererwechselbescheinigungsverfahren (VWB-Verfahren). Der GDV fungiert hier als Schnittstelle zwischen den einzelnen Versicherern.
Umstufung Schadenfreiheitsrabatt
Eine Umstufung in einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt kann nur erfolgen, wenn mindestens sechs Monate ununterbrochen Versicherungsschutz bestanden hat. Bei weniger als sechs Monaten bleibt die Rabatteinstufung unverändert.
Unterbrechung der Kfz-Versicherung
Es gibt mehrere Möglichkeiten, warum der Versicherungsschutz unterbrochen werden kann. Dazu zählen etwa die Kündigung eines Vertrages, die Stilllegung, der Verkauf, die Verschrottung oder der Diebstahl eines Fahrzeugs. Diese Unterbrechungen können sich auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirken. In welcher Form, zeigt die Tabelle:
Dauer der Unterbrechung des Versicherungsschutzes |
Folgen für Schadenfreiheitrabatt |
Kürzer als 6 Monate |
Im nächsten Jahr wird der Autofahrer beim Rabatt eine Klasse günstiger eingestuft. |
Länger 6 Monate |
Der Rabatt bleibt gleich, es erfolgt keine Umstufung im nächsten Jahr. |
Länger als 12 Monate |
Beim Schadenverlauf wird für jedes weitere angefangene Kalenderjahr seit der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr abgezogen. Das heißt, der Schadenfreiheitrabatt sinkt allmählich. |
Länger als 7 Jahre |
Der Schadenfreiheitrabatt verfällt komplett. |
24.03.2014
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