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Hausratversicherung und Einbruch

Nicht nur die Sommerzeit ist Urlaubszeit. Auch in der kalten Winterzeit zieht es immer mehr Menschen in wärmere Urlaubsgebiete. Doch die Einbrecher bleiben meist zuhause. Gegen Einbruch ist man meist machtlos, doch der Diebstahl ist meist durch die Hausratversicherung abgedeckt. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Hausratversicherung - Was ist versichert?

Eine Hausratversicherung kommt für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus auf. Versichert ist der komplette Hausrat, von Möbeln, Gardinen, Wäsche, Schrankinventar bis hin zu Elektrogeräten, Musikinstrumenten und Sportgeräten.
Die Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem bestimmten Anteil der Versicherungssumme abgesichert werden. Übrigens ist der Hausrat nicht nur in den vier Wänden, sondern mit einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme über die so genannte Außenversicherung - auch auf Reisen, im Hotel, in einer Ferienwohnung oder bei Freunden versichert. Die Aufenthaltsdauer darf drei Monate allerdings nicht überschreiten. Wer kostbare Dinge besitzt, etwa Sammlungen, Antiquitäten oder Gemälde, sollte sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen und je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen.
Der einfache Diebstahl oder das Verlieren von Gegenständen ist nicht mitversichert. Unter "einfacher Diebstahl versteht man einen Diebstahl, der ohne Einbruch, Gewaltandrohung, oder -anwendung entstanden ist.

Besondere Leistungen bei Einbruch

Bei einem Einbruch bieten manche Versicherer besondere Leistungen. Am Beispiel der Gruppen-Hausratversicherung der GVI wollen wir dies kurz aufzeigen:

  • bei Unbewohntsein der Wohnung bis zu 60 Tage, auch länger nach Absprache

  • durch eine Außenversicherung bis zu 15 % der Versicherungssumme, 5 Monate, weltweit

  • durch die Übernahme von Rückreisekosten im Schadenfall bis 3.500 Euro

  • Einbruch-Diebstahl aus Schlafwagenabteilen und Schiffskabinen bis 1.000 Euro

Eine Übersicht der Leistung des Gruppentarifs der Hausratversicherung finden sie hier: Produktinformationsblatt GVI-Gruppen-Hausratversicherung
Weitere Informationen mit Angebotsservice zur Gruppen-Hausratversicherung.

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