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Masern-Impfpflicht - was muss man beachten?

Ab dem 1. März, besteht eine Impfplicht gegen Masern für Kinder und Erwachsenen in bestimmten Einrichtungen. Die Gründe für die Impfpflicht sind vielfältig. So kam es im Jahr 2018 weltweit zu einer Verdoppelung der Masernfallzahlen. Zudem sterben jährlich weltweit etwa 150.000 Kinder an Masern. Einerseits ist der Schutz vor Masern wichtig, andererseits gibt es die Gefahr von Impfschäden. Doch gegen Impfschäden kann man sich versichern.

Nachfolgende finden Sie Tipps und Infos rund ums Thema Masern-Impfpflicht:

Impfpflicht soll Kinder von Masern schützen (Bundesgesundheitsministerium)

Masern-Impfpflicht ab März 2020 (Gelbe Liste)

Impfpflicht gegen Masern (Kassenärztliche Bundesvereinigung)

Unfallversicherung - Versicherung gegen Impfschäden (GVI)

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