Kündigungstermin bei Kfz-Versicherung verstreicht erst am 2. Dezember
28.11.2024. Viele Autofahrer können ihre Kfz-Versicherungskosten durch einen Wechsel senken. Dazu muss man aber jetzt handeln, denn der oft übliche Kündigungstermin für die Kfz-Versicherung läuft ab. Normalerweise muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Da der 30. November in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, gilt ausnahmsweise eine Kündigungsfrist bis Montag, den 2. Dezember.
Die meisten Tarife der Kfz-Versicherungen sehen eine Hauptfälligkeit zum 1. Januar vor. Aufgrund der einheitlichen Kündigungsfrist von einem Monat muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Da dieser Tag in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, gilt ausnahmsweise eine Kündigungsfrist bis zum nächsten Werktag, Montag, 2. Dezember. Einen Wechseltipp gibt Siegfried Karle, Präsident der GVI, gleich mit auf den Weg: "Bewahren Sie den Nachweis der Kündigung auf. Als Nachweis gelten das Faxprotokoll, der Einschreibebeleg, die E-Mail mit der Eingangsbestätigung und die Bestätigung bei der Onlinekündigung über die Internetseiten des Versicherers.
Ein entscheidender Wechseltipp des Experten ist die Überprüfung der Leistungen der Kfz-Versicherung. „So haben viele ältere Kfz-Versicherungstarife günstigere Konditionen. Zum Beispiel ist der Rabattretter, der im Schadensfall oft vor einer teureren Rückstufung schützt, in älteren Tarifen beitragsfrei enthalten. Zudem kann die Rückstufung im Schadensfall im neuen Tarif generell schlechter ausfallen, was sich vor allem bei jungen Fahrern aufgrund der höheren Schadenhäufigkeit oft auswirkt. Ein Vergleich ist anhand der Schadenfreiheitsrabattstaffeln in den Anlagen zu den Bedingungen leicht möglich“, so der Experte.
Weitere Wechseltipps zum Thema „Kfz-Versicherung - Tipps zum Sparen und Wechseln“, Musterbriefe, Kündigungsfristen, Rückstufung im Schadensfall und „Online-Vergleich Kfz-Versicherung“ finden Wechselwillige unter der Rubrik „Gratis“.
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