THG-Prämie sichern: Frist für E-Autofahrer läuft am 31.Oktober ab
27.10.2026. Halterinnen und Halter von reinen Elektroautos können über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) jedes Jahr eine Prämie erhalten. Die Regelung soll dazu beitragen, den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu senken. Dazu werden Mineralölunternehmen verpflichtet, ihre Emissionen zu reduzieren. Können sie die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen, müssen sie entsprechende Zertifikate erwerben. Davon profitieren E-Auto-Besitzer, die ihre eingesparten CO₂-Emissionen vermarkten lassen können.
Auszahlung über spezielle THG-Quoten-Dienstleister
Die Auszahlung erfolgt über spezielle THG-Quoten-Dienstleister. Ein direkter Verkauf an Mineralölunternehmen ist nicht möglich. Für die Beantragung reicht in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Weder die gefahrenen Kilometer noch die Herkunft des Ladestroms beeinflussen die Prämie. Voraussetzung ist jedoch ein reines Elektrofahrzeug, Plug-in-Hybride sind von der Regelung ausgeschlossen.
Viele Anbieter setzen den 31. Oktober als Antragsfrist
Wichtig ist, sich frühzeitig um die Beantragung zu kümmern. Zwar können Dienstleister die Quoten noch bis zum 15. November beim Umweltbundesamt einreichen, viele Anbieter setzen jedoch bereits den 31. Oktober als Antragsfrist. Da die Bearbeitung einige Tage dauern kann, sollten Interessierte nicht bis zum letzten Moment warten.
Vergleich der Anbieter lohnt sich
Vor der Antragstellung lohnt sich ein Vergleich der Anbieter. Während einige Unternehmen feste Auszahlungsbeträge garantieren, orientieren sich andere an den aktuellen Marktpreisen. Die Höhe der Prämie kann daher unterschiedlich ausfallen. Einen Vergleich zahlreicher THG-Quoten-Anbieter sowie weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Gratis“.
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