Abschlussprüfungen trotz Corona – Eltern sollten schon jetzt vor Schulabschluss an die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung denken

24.03.2021. Auch in Zeiten von Corona muss man sich noch über andere wichtige Themen Gedanken machen, wie zum Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung. Jetzt stehen viele Schüler kurz vor dem Schulabschluss oder machen das Abitur und sind anschließend vor dem Beginn einer Ausbildung. Eltern, deren Kinder einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen wollen, können für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung in den meisten Fällen noch als Schüler beantragen, um in den Genuss günstigerer Beiträge zu kommen. Dabei kann es in der Summe schnell um den Betrag von 20.000 Euro gehen. Darauf weist jetzt die GVI hin.

Wer eine Ausbildung beginnt, sollte immer sofort die enorm wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Doch aufgepasst: Auszubildende, die einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen, zahlen wesentlich höhere Beiträge als beispielsweise kaufmännische Auszubildende. „Bei manchem Versicherer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abgeschlossen werden. Das ist erheblich günstiger“, empfiehlt GVI-Präsident Siegfried Karle. Deshalb sollten betroffene Eltern bereits vor der Aushändigung des Schulabschlusszeugnisses für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen“, rät Siegfried Karle. Wegen der Corona-Pandemie kann es sogar vermehrt vorkommen, dass die Jugendlichen arbeitslos sind. Auch dann ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich.

„Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Versicherer einige Ausbildungsberufe gar nicht versichern wollen“, warnt Siegfried Karle. Wenn doch, verlangen sie hohe Beiträge oder haben Begrenzungen in der Laufzeit. Über die gesamte Laufzeit könnte sich der Mehraufwand auf über 20.000 Euro summieren. „Das ist kein Kleckerbetrag – er sollte gespart werden“, so Karle. Doch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss noch als Schüler in der Regel vor dem Schulabschluss mit Ausstellung des Abschlusszeugnisses getätigt werden, warnt Siegfried Karle.

Informationen über den anstehenden Schulabschluss und „Was es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung alles zu beachten gilt“ und Beispielrechnungen zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung (Spartipp Schüler)“ sind bei der Verbraucherorganisation GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abrufbar. Zudem stehen die Experten der GVI noch bis zum 26. März zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung“ telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter info@geldundverbraucher.de gestellt werden.

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