Abschlusszeugnis der Schüler - Berufsunfähigkeitsversicherung vorziehen
14.06.2016. Viele Schüler stehen in wenigen Tagen oder Wochen vor dem Abschlusszeugnis und anschließend vor dem Beginn einer Ausbildung. Eltern, deren Kinder einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen wollen, können für ihre Kinder den Abschluss der existenzabsichernden Berufsunfähigkeitsversicherung vorziehen und noch als Schüler beantragen. Das kann Beiträge sparen und über die Gesamtlaufzeit des Vertrages ist die Einsparung enorm. Darauf weist die GVI hin.
Vor dem Abschlusszeugnis Berufsunfähigkeitsversicherung
Spätestens wenn die Ausbildung beginnt, sollte auch die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Doch Auszubildende, die einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen, zahlen wesentlich höhere Beiträge als beispielsweise kaufmännische Auszubildende. „Bei manchem Versicherer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem Abschlusszeugnis noch als Schüler abgeschlossen werden. Das ist wesentlich billiger“, empfiehlt GVI-Vorstand Jürgen Buck. Deshalb sollten betroffene Eltern bereits vor dem Abschlusszeugnis für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen“, rät Jürgen Buck. Den Jugendlichen selbst ist die Tatsache über die Wichtigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung unbekannt.
Berufsunfähigkeitsversicherung als Schüler abschließen
„Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherer einige Ausbildungsberufe erst gar nicht versichern wollen“, warnt Jürgen Buck. Wenn doch, verlangen sie hohe Beiträge oder haben Begrenzungen in der Laufzeit. Über die gesamte Laufzeit könnte sich der Mehraufwand auf über 20.000 Euro summieren. Das Geld kann sehr einfach gespart werden. Doch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss noch als Schüler vor dem Schulabschluss mit Ausstellung des Abschlusszeugnisses getätigt werden, führt Buck weiter aus.
Infos und Expertentelefon zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Informationen über den anstehenden Schulabschluss und „Was beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung alles zu beachten gilt“ und Beispielrechnungen zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung (Spartipp Schüler)“ sind bei der GVI kostenlos unter der Rubrik „Gratis“ abrufbar. Zudem stehen die Experten der GVI noch bis zum 30. Juni zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter info@geldundverbraucher.de gestellt werden.
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