Betriebsrente bei Entgeltumwandlung – Niedrigzinsphase und Zwang zur Garantie stellt Nutzen in Frage

07.03.2019. Nach Erhalt der jährlichen Standmitteilung einer Betriebsrente ist so mancher Arbeitnehmer enttäuscht über die niedrigen Werte und stellt sich die Frage, ob sich eine weitere Einzahlung seiner Betriebsrente mit Entgeltumwandlung überhaupt rechnet. Nach Ansicht der GVI kann es für einzelne Arbeitnehmer sinnvoller sein, den Vertrag ruhen zu lassen und stattdessen den Betrag in einen privaten Sparplan mit guten Renditenchancen anzulegen.

Betriebsrente und Entgeltumwandlung

Bei der Betriebsrente mit Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung), die oft über den Durchführungsweg Direktversicherung genutzt wird, ergibt sich ein Vorteil aus der Steuerersparnis und der Sozialversicherungsfreiheit in der Ansparphase. „Dafür sind die Leistungen in der Rentenphase in der Regel komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig, was nicht unterschätzt werden darf“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle.

Steuer- und Sozialversicherungspflicht

„Wenn wir bei Anfragen und Beratungen über diese Steuer- und Sozialversicherungspflicht hinweisen, sind viele Betroffene sogar über die Höhe der Abzüge völlig überrascht. Besonders bei Kapitalzahlungen in einer Summe während einer noch laufenden Beschäftigung können hohe steuerliche Abzüge von über 50 Prozent auftreten“, weist Siegfried Karle hin.

Problem Produktauswahl

Ein weiteres Problem sieht die GVI in der Produktauswahl. „Da der Arbeitgeber mindestens die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge garantieren muss, wählt er bei der Betriebsrente über Direktversicherungen nur Produkte aus, die das auch vertraglich garantieren. Diese Produkte sind in den Anlagemöglichkeiten jedoch sehr eingeschränkt und bieten auf Grund der Niedrigzinsphase einen geringen Anlageerfolg. Diese beträgt nicht selten unter drei Prozent jährlich mit fallender Tendenz in der Anspar- und Rentenphase. Bei sogenannten Hybrid-Produkten mit teilweiser Fondsanlage kann die Rendite auch niedriger sein. Zudem gelten hier immer kleinere Rentenfaktoren, die für die Rentenzahlung ausschlaggebend sind. Die Rentenauszahlungsbeträge fallen somit entsprechend gering aus. Das Leben muss schon lange ausfallen, damit sich das rechnet“, weist Siegfried Karle weiter hin.

Rechenexempel

Studien zeigen, dass eine private Altersvorsorge mit Aktienanteil finanziell lukrativer sein kann als die betriebliche Altersvorsorge. „Selbst wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss oder den ganzen Betrag übernimmt, kann im Einzelfall die private Anlage sinnvoller sein, wenn der Arbeitgeber den Zuschuss als Lohnerhöhung weitergibt“, ergänzt Siegfried Karle. Zudem besteht bei der privaten Altersvorsorge die freie Entscheidung über die Zeitpunkte und Betragshöhen von Auszahlungen in der Rentenphase“, führt Karle fort. Die Wahl zwischen privater und betrieblicher Altersvorsorge ist letztendlich ein Rechenexempel.

Tipps und Infos zur Betriebsrente bei Entgeltumwandlung

Die GVI hat eine Übersicht über Pro und Contra einer Betriebsrente mit Entgeltumwandlung und Beispielrechnungen unter der Rubrik Gratis aufgeführt. Sie bietet zudem in ihren Aktionswochen bis zum 15.03.2019 eine kostenlose Beratung zum Thema an.

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