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Spartipp für angehende Azubis – noch als Schüler gegen Berufsunfähigkeit versichern

30.07.2024. Der Schulstress für die Schülerinnen und Schüler ist nun in allen Bundesländern mit den bestandenen Abschlussprüfungen vorbei und in wenigen Wochen beginnt für die Letzten vielleicht eine Ausbildung. Gerade bei handwerklichen oder sozialen Ausbildungsberufen könnten die Schulabgänger noch als Schüler die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen, um in den Genuss der günstigeren Beiträge zu kommen. Hier kann es schnell um einen Betrag von 20.000 Euro gehen. Doch die Zeit drängt, Stichtag ist das Ferienende.

Wer eine Ausbildung beginnt, sollte neben dem Ausbildungsvertrag auch gleich die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Entscheidend für die Höhe des Beitrags ist der Ausbildungsberuf. Allerdings zahlen Schüler, die bereits einen Ausbildungsvertrag in einem handwerklichen oder sozialen Beruf in der Tasche haben, deutlich höhere Beiträge als beispielsweise kaufmännische Auszubildende. Bei einigen Versicherern kann man schon als Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das ist deutlich günstiger Allerdings bestehe nach dem Ende der Ferien in der Regel keine Möglichkeit mehr.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherer einige Ausbildungsberufe gar nicht versichern wollen. Wenn doch, verlangen sie hohe Beiträge oder haben Laufzeitbegrenzungen. Über die gesamte Laufzeit könnten sich die Mehrkosten auf mehr als 20.000 Euro summieren. Das ist kein Pappenstiel und kann gespart werden. Bei der Entscheidung seien die Schüler noch überfordert und auf die Unterstützung der Eltern angewiesen.

Weitere Informationen, wie z.B. den Spartipp Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Ausbildungsvertrag noch als Schüler bis 31. August versicherbar „6 Gründe, warum Eltern ihre Kinder schon als Schüler gegen Berufsunfähigkeit absichern sollten“, gibt es kostenlos in der Rubrik „Gratis“. Außerdem stehen die Experten der GVI noch bis zum 31. August zwischen 11 und 16 Uhr telefonisch unter 07131-913320 zum Thema zur Verfügung. Anfragen können auch per E-Mail an info@geldundverbraucher.de gestellt werden.

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