Entlastung für Heizöl- und Pelletkunden

Foto: LBS

17.04.2023. Heizöl, Flüssiggas, Kohle und Holzpellets waren im Krisenjahr 2022 besonders teuer. Deshalb gibt es auch für Verbraucher:innen, die damit heizen, eine Entlastung. Die Bundesregierung hat nun die genauen Bedingungen veröffentlicht. „Mit dem neuen kostenlosen Online-Rechner der Verbraucherzentralen kann jeder ausrechnen, ob es Geld vom Staat gibt“, erklärt Amelie Vogler, Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Dabei sind drei Dinge zu beachten:

Für welche Brennstoffe gilt die Entlastung?

Private Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Flüssiggas, Kohle, Koks, Pellets, Holzbriketts, Scheitholz oder Holzhackschnitzeln heizen, werden in der Energiekrise rückwirkend finanziell entlastet. Die genauen Bedingungen hat nun das zuständige Bundesministerium veröffentlicht. Beantragt und abgewickelt wird das im jeweiligen Bundesland. Welche Behörden in den einzelnen Bundesländern zuständig sind, ist noch nicht überall festgelegt. In Nordrhein-Westfalen ist es das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Entlastung berechnen

Verbraucher:innen, die überprüfen möchten, ob sie einen Anspruch auf Geld vom Staat haben, können dafür nun einen neuen Online-Rechner der Verbraucherzentralen nutzen. Sie müssen nur eingeben, welchen Brennstoff sie nutzen, wie viel davon sie im vergangenen Jahr gekauft und was sie dafür bezahlt haben. Die Anwendung rechnet dann auf der Grundlage der nun festgelegten Referenzwerte automatisch aus, ob ein Erstattungsanspruch besteht und wie hoch dieser mutmaßlich ausfallen wird. Der Rechner funktioniert in jedem Browser und ohne Angabe weiterer Daten.

Rahmenbedingungen für Entlastungzahlung

Wer eine Erstattung beantragen möchte, braucht dafür jedoch mindestens eine Rechnung über einen „nicht leitungsgebundenen Brennstoff“ aus dem Jahr 2022. Nicht leitungsgebundene Brennstoffe sind Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Kohle, Koks, Holzbriketts, Scheitholz oder Holzhackschnitzel. Entlastung gibt es dann, wenn der gezahlte Preis mindestens dem Doppelten der Referenzwerte für die einzelnen Brennstoffe entspricht und die Erstattung die Bagatellgrenze von 100 Euro überschreitet. Die Erstattung ist auf maximal 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt. Nach der kürzlich getroffenen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern beginnen die Bundeländer jetzt mit der konkreten Umsetzung des Anmeldeverfahrens. Sobald die Freischaltung erfolgt ist, können Verbraucher:innen dann in ihrem jeweiligen Bundesland einen Antrag stellen.

Weiterführende Infos und Links:

Entlastungsrechner und weitere Informationen finden sich hier: www.verbraucherzentrale.de/haertefallhilfen

Vom Bundeswirtschaftsministerium fest gelegte Referenzwerte der einzelnen Brennstoffe: www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-hartefallhilfen-fur-privathaushalte-kommen.html

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