Hohe Energiepreise? Härtefallhilfen noch bis 20. Oktober beantragen
25.09.2023. Seit Mai dieses Jahres können Härtefallhilfen für Privathaushalte bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gewährt werden. In Ergänzung zur Gas- und Strompreisbremse können damit auch Haushalte, die z.B. mit Heizöl oder Pellets heizen, eine Unterstützung erhalten, wenn sie mit starken Energiepreisanstiegen im Jahr 2022 konfrontiert waren. Bis zum 20. Oktober 2023 können diese Härtefallhilfen noch beantragt werden.
Anträge können noch bis zum 20. Oktober 2023
Ziel der Härtefallhilfen ist die rückwirkende Unterstützung von privaten Haushalten, die im Jahr 2022 bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern mehr als eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen hatten.
Anträge können im Rahmen der Härtefallhilfen noch bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden. Mieterinnen und Mieter, die nicht selbst eine Feuerstätte betreiben und aufgrund der Programmbedingungen keine eigenen Anträge stellen können, sollten ihre Vermieterinnen und Vermieter bitten, die Antragstellung vornehmen.
Merkblatt
Das Merkblatt "Mieter/Vermieter, WEG - Was muss ich jetzt tun?" unter folgendem Link als PDF-Dokument:
https://www.bmwk.de//Redaktion/DE/Downloads/M-O/Merkblaetter/merkblatt-haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten
Viele Fragen und Antworten zu den Härtefallhilfen:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/H%C3%A4rtefallhilfen-Privathaushalte-Energiekosten/haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten.html
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