Neue Bodenrichtwerte bereits zum 01.01.2022
17.11.2021. Für die steuerliche Bewertung von Immobilien spielt meist der Bodenrichtwert eine entscheidende Rolle. Dieser wird üblicherweise alle zwei Jahre aktualisiert. Wegen der anstehenden Grundsteuerreform soll der Wert zum 01.01.2022 angepasst werden, auch wenn die letzte Aktualisierung erst vor einem Jahr erfolgte.
Immobilienschenkungen vorverlegen
Paul Grötsch, Fachanwalt für Erbrecht in München und Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht e.V.: „Da mit erheblichen Steigerungen der Bodenrichtwerte zu rechnen ist, sollten ursprünglich für das Jahr 2022 geplante Immobilienschenkungen vorverlegt werden und noch 2021 erfolgen. Sonst droht eine erhöhte Steuerlast.“
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