Neue Bodenrichtwerte bereits zum 01.01.2022

Foto: Bausparkassenverband

17.11.2021. Für die steuerliche Bewertung von Immobilien spielt meist der Bodenrichtwert eine entscheidende Rolle. Dieser wird üblicherweise alle zwei Jahre aktualisiert. Wegen der anstehenden Grundsteuerreform soll der Wert zum 01.01.2022 angepasst werden, auch wenn die letzte Aktualisierung erst vor einem Jahr erfolgte.

Immobilienschenkungen vorverlegen

Paul Grötsch, Fachanwalt für Erbrecht in München und Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht e.V.: „Da mit erheblichen Steigerungen der Bodenrichtwerte zu rechnen ist, sollten ursprünglich für das Jahr 2022 geplante Immobilienschenkungen vorverlegt werden und noch 2021 erfolgen. Sonst droht eine erhöhte Steuerlast.“

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Beratungs-Telefon

07131-913320
Mo bis Fr: 8.30 bis 16.30 Uhr

Versicherungen prüfen:

Experten-Hotline:

Mehr zum Thema:

Service

Wo erhalten Sie günstige Angebote? hier klicken

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.