Neues Bauvertragsrecht - "bauseits" wird immer teuer

Foto: Bausparkassenverband

12.01.2018. Seit dem 1. Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Es bringt mehr Rechte und fördert die Transparenz, sorgloses Bauen ermöglicht es nicht, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Nach wie vor sollten Bauherren ihre Bauverträge vor der Unterzeichnung vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen, damit sie nicht in unerkannte Fallen tappen. Eine solche Falle verbirgt sich hinter dem unscheinbaren Wort „bauseits“. Steht das im Bauvertrag, dann müssen Bauherren besonders aufpassen. Der Begriff „bauseits“ suggeriert Laien, die Baufirma übernähme diese Arbeiten. Es ist aber tatsächlich umgekehrt: „bauseits“ heißt immer: Diese Aufgaben müssen die Bauherren selbst veranlassen, übernehmen und zusätzlich bezahlen. Arbeiten, die „bauseits“ erledigt werden müssen, bedeuten also grundsätzlich Mehrkosten und Eigenverantwortung für die Bauherren.

Klassische "bauseits" Arbeiten

Klassische Arbeiten, die „bauseits“ anfallen sind Aushub und Entsorgung, die Erschließung des Grundstücks, Hausanschlüsse für Kanal, Wasser, Strom, Telefon und Gas. Auch Formulierungen wie beispielsweise „Baustellenzufahrt bauseits“, „Stahlbetondecke Fugenspachtelung bauseits“ oder „Beheizung des Gebäudes bis zur Übergabe bauseits“ kommen in Bauverträgen vor und werden von vielen Bauherren nicht richtig interpretiert. Deshalb rät der VPB, Bauverträge vor der Unterschrift vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen, der Experte findet die Haken und addiert die Extras zum realistischen Gesamtpreis.

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