Offene Immobilienfonds mit neue Regeln
30.07.2013. Seit dem 22.07.2013 fällt der Freibetrag in Höhe von 30.000 Euro für Rückgaben von Anteilen offener Immobilienfonds (OIF) weg. Ab diesem Zeitpunkt gilt für die Rückgabe damit generell und ohne jeglichen Freibetrag eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten.
Keine Mindesthaltefrist und Kündigungsfrist
Für Anleger, die vor dem 22.07.2013 Anteile eines offenen Immobilienfonds gekauft haben, gilt für diese Bestände wie bisher bis zu 30.000 Euro im Kalenderhalbjahr keine Mindesthaltefrist und keine Kündigungsfrist bei Rückgabe der Fondsanteile.
Übersicht Rückgabemodalitäten
Eine Übersicht der unterschiedlichen Rückgabemodalitäten finden Sie hier:
Rückgaberegelungen offener Immobilienfonds (OIF) des deutschen Fondsverbandes BVI
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