Versicherungsschutz bei Starkregen nur bei Einschluss Elementarschadenversicherung - Vertragliche Pflichten kennen und einhalten

12.07.2024. Bei Starkregenschäden ist der Versicherungsschutz durch eine Elementarschadenversicherung ein absolutes Muss. Doch der Versicherungsschutz allein reicht nicht aus, denn der Versicherte muss auch die Vorschriften, sogenannte Obliegenheiten der Elementarschadenversicherung beachten. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) aktuell hin.

Jetzt handeln: Elementarschadenversicherung mit einschließen

Ein finanzieller Schutz vor Naturgefahren, wie z.B. Starkregen, besteht in der Regel nur bei einem separaten Einschluss, der sogenannten Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Ansonsten stehen Versicherte unter Umständen mit hohen Handwerkerrechnungen sprichwörtlich „im Regen“. „Doch mit dem Einschluss einer Elementarschadenversicherung allein ist es nicht getan. Der Versicherte muss auch seinen vertraglichen Pflichten, den sogenannten Obliegenheiten, nachkommen“, mahnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

Vertragliche Obliegenheiten prüfen und kennen

„So sind in hochwassergefährdeten Räumen grundsätzlich Rückstausicherungen einzubauen und deren Betriebsbereitschaft sicherzustellen. In Kombination mit der Wohngebäudeversicherung gehört auch die Freihaltung der Grundstücksentwässerungsleitungen zu den Obliegenheiten der Versicherten. Wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Gegenstände im Kellerbereich in der Regel mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Manche Versicherer verlangen sogar eine Mindesthöhe von 50 cm. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher unerlässlich, um im Schadensfall nicht leer auszugehen“, betont Jürgen Buck. Gerade ältere Verträge sollten auf einen Vertragswechsel hin überprüft werden, da neuere Verträge bessere Bedingungen haben, so der Experte.

Alternative: Zusätzlicher separater Einzelvertrag zum Bestandsvertrag

Interessant für Haus- und Wohnungseigentümer kann die so genannte Elementarschadenversicherung Solo sein. Dabei handelt es sich um einen separaten Vertrag für diejenigen, die keinen Elementarschadenschutz haben und diesen z.B. aufgrund von Alttarifen oder Vorschäden nicht im bestehenden Vertrag der Gebäude- bzw. Hausratversicherung erhalten würden.

Weitere Informationen zum Thema

Ausführliche Informationen zu Unwetterschäden, Elementarschadenversicherung, Pflichten der Versicherten und nützliche Tipps zur Schadenverhütung finden Sie kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetterschäden und Versicherung“.

Angebotsservice der Geld und Verbraucher

Sie wünschen einen exklusiven Versicherungsschutz zu Tiefpreisen und zu umfangreichen Leistungen?
Dann sind Sie hier richtig. Einfach Versicherungsart auswählen, informieren und Angebotsfragebogen zu senden!

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.