Elektronische Patientenakte: Verbraucherzentrale rät zu aktiver Pflege oder Widerspruch
13.01.2025. Ab dem 15.01. haben gesetzlich Krankenversicherte in Hamburg, die vorher nicht widersprochen haben, eine elektronische Patientenakte (ePA), die befüllt und benutzt werden kann. Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich umfassend zu informieren und eine bewusste Entscheidung zum Einsatz der ePA zu treffen. Hamburg ist neben Franken und Teilen von Nordrhein-Westfalen eine Modellregion, in der die ePA in einer Pilotphase im Praxisbetrieb getestet wird.
Löschung kann jederzeit beantragt werden
Es ist wichtig, sich spätestens jetzt zu überlegen, ob und wie man die ePA nutzen will“, sagt Dr. Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wer die elektronische Patientenakte nicht möchte, kann jederzeit deren Löschung beantragen, selbst wenn die ursprüngliche Frist der Krankenkasse für einen Widerspruch bereits abgelaufen ist. Ob elektronisch, telefonisch oder per Post, für den Widerspruch ist jeder Kommunikationsweg zulässig.“
Inhalte der ePA aktiv steuern und pflegen mit ePA-App
Wer seine elektronische Patientenakte behält, profitiert laut Sunken am meisten davon, wenn diese aktiv gepflegt wird. „Nur wer sorgfältig abwägt und steuert, welche Daten eingestellt werden und wer Zugriff auf welche Dokumente haben soll, hat wirklich eine ‚versichertengeführte Akte‘, wie es das Gesetz vorsieht“, betont der Patientenschützer. Am besten lässt sich die elektronische Patientenakte mit der ePA-App verwalten. „Menschen, die Bedenken deswegen haben oder sich nicht für ausreichend technisch versiert halten, können bis zu fünf Personen benennen, die die Pflege mittels App für sie übernehmen oder sich an die Ombudsstellen der Krankenkassen wenden“, so Sunken.
Unerwünschte Befundberichte und Arztbriefe eingestellt
Werde die ePA nicht bewusst gepflegt, könnten beispielsweise unerwünschte Befundberichte und Arztbriefe eingestellt werden und einsehbar sein. „Wer das nicht möchte, muss sich aktiv darum kümmern und dem widersprechen oder diese Dokumente vor dem Zugriff anderer in der ePA verbergen beziehungsweise sie im Nachhinein löschen. Sonst wird die ePA nach und nach mit medizinischen Dokumenten gefüllt“, erläutert Sunken. Die Praxen sind nicht verpflichtet, extra bei jedem Arztbesuch auf die Nutzung des digitalen Systems hinzuweisen. Ein einfacher Aushang im Wartezimmer genügt, damit sie ihrer Informationspflicht nachkommen.
Was tun, wenn ePA-App nicht genutzt wird
Hintergrund zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Die ePA ist ein digitales System, in dem Befunde, Diagnosen und weitere medizinische Daten gespeichert werden können.
Ziel ist es, den Austausch von Gesundheitsinformationen zwischen mehreren behandelnden Personen zu erleichtern.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können der Nutzung der ePA widersprechen.
Hinweis: Die Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt Patientinnen und Patienten unabhängig bei Fragen zum Gesundheitswesen – auch hinsichtlich der elektronischen Patientenakte. Speziell für Menschen, die die ePA ohne App nutzen möchten, hat sie wichtige Fragen und Antworten zusammengestellt: www.vzhh.de/epa-ohne-app.
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