Krankenkassen-Bonusprogramm: Frist bis Ende März beachten
24.03.2026. Viele gesetzlich Versicherte können über Bonusprogramme ihrer Krankenkasse jedes Jahr mehrere hundert Euro erhalten. Dennoch bleiben diese Vorteile oft ungenutzt, weil Fristen übersehen oder Nachweise nicht eingereicht werden, weist . Bonusprogramme sollen gesundheitsbewusstes Verhalten fördern, etwa durch Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Gesundheitskurse. Viele Kassen bieten inzwischen auch Prämien für digitale Angebote wie Online-Kurse oder Gesundheits-Apps.
Wichtige Frist: 31. März 2026
„Unsere Erfahrung zeigt, dass jedes Jahr erhebliche Beträge verfallen, weil Versicherte die Boni nicht beantragen oder die Fristen nicht kennen“, erklärt Siegfried Karle, Präsident der GVI. Besonders wichtig ist in diesem Jahr der 31. März 2026: Bis dahin müssen bei vielen Krankenkassen die Nachweise für im Jahr 2025 absolvierte Gesundheitsmaßnahmen eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch auf die Prämie.
Bedingungen des Bonusprogramms prüfen
Die GVI empfiehlt Versicherten, kurzfristig die Bedingungen ihres Bonusprogramms zu prüfen. Viele Kassen akzeptieren heute digitale Nachweise wie Fotos aus dem Impfpass oder Teilnahmebestätigungen, die bequem über die App oder das Online-Portal hochgeladen werden können. Familien profitieren besonders, da meist für jedes Mitglied ein eigener Bonusanspruch besteht, sodass sich die Summe der möglichen Prämien deutlich erhöht.
Finanzielle Vorteil: Je nach Krankenkasse mehrere hundert Euro
Der finanzielle Vorteil ist erheblich: Je nach Krankenkasse können mehrere hundert Euro pro Jahr als Geldprämie oder Zuschuss ausgezahlt werden. Ein Blick in die Unterlagen oder ein kurzer Anruf bei der Kasse reicht oft aus, um Klarheit über die notwendigen Schritte zu erhalten. Wichtig ist, vorhandene Nachweise nicht liegenzulassen und rechtzeitig einzureichen.
Mehr Informationen zu Bonusprogrammen
Weitere Informationen zu Bonusprogrammen, anerkannten Maßnahmen sowie Beispielen der größten Krankenkassen finden Interessierte kostenlos in der Rubrik „Gratis“, unter „Bonusprogramm gesetzliche Krankenkasse“.
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