Reisestorno bei Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Urlauber

29.07.2022. Immer öfter werden wir mit Waldbränden und anderen Naturkatastrophen konfrontiert. Sie wirken sich nicht nur dramatisch auf Bewohner, Tiere und Natur der betroffenen Regionen aus, sie betreffen auch Urlauber, die eigentlich die Schönheit ihres Urlaubslandes genießen möchten. Manchmal müssen Touristen evakuiert werden, andere reisen früher ab oder treten ihren Urlaub gar nicht erst an. Doch wer übernimmt die Kosten für Stornierungen, Umbuchungen oder außerplanmäßige, teurere Heimreisen wegen Umweltkatastrophen?

Waldbrände in der Reiseregion: Kann ich jetzt stornieren?

Juli 2022: In vielen Teilen Südeuropas herrscht Waldbrandgefahr oder es brennt bereits lichterloh. Davon betroffen sind viele Urlauber, deren Reiseziel in gefährdeten Regionen liegt. Nach Auskunft der ARAG-Experten können Pauschalurlauber, die ihre gebuchte Reise aufgrund von Waldbränden nicht antreten können, den Urlaub kostenfrei stornieren.

Voraussetzung dafür ist, dass die Reise kurz bevorsteht und die Reiseregion direkt von den Bränden betroffen ist. Sind Urlauber bereits vor Ort, wenn Waldbrände ausbrechen und die Urlaubsregion gefährden, können sie den Vertrag kündigen. Sie dürfen dann auf Veranstalterkosten die Heimreise antreten und haben einen Anspruch auf Erstattung für nicht genutzte Reiseleistungen. Allerdings müssen sie die außergewöhnlichen Umstände beweisen können und sollten den Reiseveranstalter vorher über die frühere Abreise informieren.

Wer zahlt die Mehrkosten, wenn eine Abreise nicht möglich ist?

Mehrkosten – etwa, weil eine Abreise aufgrund der prekären Lage nicht möglich ist – muss der Reiseveranstalter für maximal drei Tage tragen.

Was passiert bei einer Programmänderung vor Ort?

Können durch die Feuergefahr gebuchte Programmteile nicht durchgeführt werden, besteht unter Umständen die Möglichkeit zu einer Preisminderung, weil ein Reisemangel vorliegt. Haben Urlauber beispielsweise eine Rundreise gebucht, die in Teilen durch gefährdete Gebiete führt, darf diese kostenlos storniert werden.

Welche Rechte haben Individualreisende bei Waldbränden?

Auch Individualreisende bekommen ihr Geld für Flug und Unterkunft zurück, wenn die Destination aufgrund von Waldbränden gesperrt oder gefährdet ist. Ansonsten sind Reisende auf die Kulanz des jeweiligen Anbieters angewiesen. Zudem hängt eine kostenfreie Stornierung bei einer Individualreise davon ab, in welchem Land die Anbieter ihren Sitz haben und wie die Rücktrittsbedingungen dort bei Waldbrand gesetzlich geregelt sind.

Angst vor Waldbränden: Kann ich meine Reise stornieren?

Ist der Urlaub allerdings noch einige Wochen hin, ist eine kostenlose Stornierung nicht möglich, weil sich die Lage vor Ort bis zum Reiseantritt entschärfen könnte. Allein die Angst vor einer möglichen Waldbrandgefahr oder vor zu großer Hitze rechtfertigen keinen kostenfreien Rücktritt von der Reise.

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