Rechtstipps rund ums Wohnmobil
23.06.2021. Ein Haus auf Rädern ist der Traum vieler Urlauber. Immer mehr Deutsche schätzen die Reisefreiheit und mieten oder kaufen ein Wohnmobil. So wurden im letzten Jahr 42 Prozent mehr Wohnmobile zugelassen als im Vorjahr. Stellplatz, Saisonkennzeichen oder dauerhafter Wohnsitz: Wir haben wertvolle Tipps rund um die mobile Unterkunft gesammelt und wünschen allseits gute Fahrt. Wer nicht gleich ein eigenes mobiles Heim kaufen kann, könnte einen Camper von Freunden mieten. Die ARAG verrät, worauf Sie dabei achten sollten.
Oft sind die Angebote von Privatleuten günstiger als die von gewerblichen Anbietern. Zudem ist die Abwicklung von Anfrage bis Rückgabe in der Regel sehr viel direkter, da man es nur mit einer Person zu tun hat. Und unter Wohnmobil-Fans gibt es bestimmt einige Insider-Tipps auszutauschen, was Destinationen, Routen und Stellplätze betrifft. Dies könnte vor allem für ungeübte Wohnmobilisten besonders hilfreich sein. Vom Vermieter selbst genutzte Wohnmobile sind zwar oft älter als die Modelle eines gewerblichen Fuhrparks, dafür meistdeutlich gepflegter und oft liebevoll eingerichtet. Ein weiterer Vorteil: Der private Vermieter kennt sein Fahrzeug besser und detaillierter als jeder noch so gute gewerbliche Anbieter seine Flotte.
Bevor es zu einer Probefahrt geht, sollten Sie sich gründlich in die Fahrzeugfunktionen einweisen lassen, so wie es auch bei gewerblichen Anmietungen üblich ist. Wo und was wird getankt? Wie entleert man die Abwassertanks? Wie wechselt man die Gasflasche? Auch Fahrzeugdetails wie Höhe, Breite und Gewicht des Wohnmobils sind wichtige Voraussetzungen, um sich sicher mit dem fahrbaren Ferienhäuschen im Straßenverkehr bewegen zu können. Unser Tipp: Wer seinen Privatvermieter mit auf Probefahrt nimmt, bekommt garantiert die besten Tipps zum Fahrzeug aus erster Hand.
Achten Sie darauf, dass das privat angemietete Fahrzeug die Zulassung als sogenanntes Selbstfahrervermietfahrzeug hat. Nur so besteht ein gewerblicher Vollkaskoschutz. Ohne diesen Zusatz im Fahrzeugschein müssen Mieter im Schadensfall Reparatur-Kosten aus eigener Tasche zahlen. Ein Blick auf die TÜV-Plakette hilft: Selbstfahrervermietfahrzeuge müssen einmal jährlich zur Hauptuntersuchung. Ist das TÜV-Siegel also noch länger als 12 Monate gültig, ist das Fahrzeug nicht entsprechend zugelassen.
Bevor es auf große Fahrt geht, sollten Vermieter und Mieter gemeinsam den Wagen von außen und innen auf etwaige bereits vorhandene Schäden inspizieren und diese schriftlich im Mietvertrag oder in einem Übergabeprotokoll dokumentieren, so dass es hierbei nicht zu Missverständnissen kommt. Das gilt auch für die Ausstattung des Fahrzeugs: Alle beweglichen Gegenstände – angefangen vom Geschirr bis hin zu Campingmöbeln, Fahrradträgern oder auch Bettwäsche – sollten schriftlich festgehalten werden. Mit in den Mietvertrag gehören ebenfalls die Höhe des Mietpreises, die Dauer der Mietzeit, die Höhe einer Selbstbeteiligung im Schadensfall und gegebenenfalls die Höhe einer Kaution, um kleinere Schäden oder z. B. die fehlende Endreinigung abzudecken. Auch der Rücktritt vom Vertrag für beide Parteien sollte schriftlich fixiert werden.
Zum Abschluss noch ein Tipp an private Vermieter von Wohnmobilen: Wer seinen Camper häufiger und regelmäßig vermietet, sollte diese Tätigkeit beim Finanzamt angeben und sich – je nach Höhe der Einnahmen – überlegen, ob eine Gewerbeanmeldung sinnvoll ist. Eine Steuer wird fällig, wenn der jährliche Reingewinn über 256 Euro liegt.
Welchen Führerschein brauche ich?
Wer nach 1999 seinen Führerschein gemacht hat, darf Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren. Mit älteren Führerscheinen sind 7,5 Tonnen erlaubt. Damit sind die meisten Wohnmobile abgedeckt.
Versicherung muss sein
Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Ansonsten kann man zwischen Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung wählen. Die Prämie wird niedriger, wenn man eine Selbstbeteiligung nimmt. Wir empfehlen bei Auslandsreisen unsere Auslandsreisekrankenversicherung oder unseren Top-Schutzbrief.
Die ideale Geschwindigkeit
Empfohlen wird meist eine Reisegeschwindigkeit zwischen 80 und 110 km/h. Das ist auch gut für den Kraftstoff-Verbrauch. Der Gesetzgeber in Deutschland gibt aber auch Tempolimits vor. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen außerorts 100 Stundenkilometer fahren. Auf Schnellstraßen und Autobahnen gilt die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wohnmobile zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen dürfen außerorts und auf Schnellstraßen nur 80 km/h schnell sein; auf Autobahnen dürfen sie maximal 100 km/h fahren.
Achtung: Im Ausland gelten sehr unterschiedliche Bestimmungen. Informieren Sie sich vorab und achten beim Grenzübertritt auf entsprechende Hinweise.
Reiseroute planen
Wer seine Reiseroute grob festlegt, kann sparen. Bei weiten Strecken lohnt sich eine Miete nach Tagessatz ohne Kilometerbegrenzung. Für eine Kurzstrecke reicht vielleicht ein Angebot mit Freikilometern.
Versteckte Kosten?
Wie immer sollten Sie das Kleingedruckte lesen und nach Kosten für Reinigung und Instandsetzung schauen.
Welche Kaution wird verlangt?
Oft wird eine Kaution von rund 1.500 Euro verlangt. Lassen Sie sich diese nach Rückgabe und Überprüfung des Wohnmobils sofort zurückzahlen.
Mit den Saisonkennzeichen können Halter Fahrzeuge zulassen, die nicht das ganze Jahr über betrieben werden – neben Wohnmobilen bieten sich dafür auch Motorräder oder Cabrios an. Auf den Kennzeichen wird rechts eingeprägt, in welchen Monaten die Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Steht dort zum Beispiel oben eine fünf und unten eine neun, darf das Fahrzeug von Anfang Mai bis Ende September bewegt werden. Die Kfz-Steuer muss dann nur für diesen Zeitraum – die Saison – bezahlt werden. Auch sparen Halter oft Geld bei der Versicherung und Zeit für das jährliche An- und Abmelden.
Wer außerhalb der Saison sein Fahrzeug auf der Straße parkt oder gar damit fährt, riskiert allerdings ein Bußgeld- oder Strafverfahren. Zudem muss der Halter bei Unfällen für die Schäden am eigenen Auto und dem fremden Auto unter Umständen selbst aufkommen.
Schätzungen gehen davon aus, dass rund 300.000 Menschen in Deutschland vorwiegend oder dauerhaft auf dem Campingplatz leben. Sie haben oft keinen anderen Wohnsitz mehr; das Mietverhältnis mit den Betreibern des Campingplatzes ist auf Dauer angelegt. Seit Jahrzehnten wird dieses Dauerwohnen von vielen Kommunen toleriert. So klären viele Gemeinden die Situation, indem sie einen Pro-forma-Wohnsitz als erste Adresse akzeptieren und der Campingplatz als Zweitwohnsitz fungiert. Zahlreiche Dauercamper haben sogar ihren Erstwohnsitz auf einem Campingplatz angemeldet.
Stellt sich die Frage, ob das rechtlich zulässig ist: Laut den Experten kann jeder nach den bestehenden Vorschriften des Melderechts seinen Hauptwohnsitz auf dem Gebiet eines Campingplatzes anmelden. Allerdings kollidieren die Vorschriften des Melderechts mit den baurechtlichen Vorgaben. Zum einen verstößt das Wohnen auf Campingplätzen unter Umständen gegen das Baurecht, wenn die Plätze in Erholungsgebieten liegen, in denen eben das nicht gestattet ist. Zum anderen verstoßen die kleinen Parzellen der Bewohner oft gegen geltende Brandschutzbestimmungen. In der Camping- und Wochenendplatzverordnung (CW VO) des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es beispielsweise in Paragraf 4 Absatz 1: „Camping- und Wochenendplätze sind durch mindestens fünf Meter breite Brandschutzstreifen in einzelne Abschnitte zu unterteilen“. Mit ein paar Anbauten und Vorzelten sind diese Brandschutzstreifen und somit eine ungehinderte Feuerwehrzufahrt schnell graue Theorie. Die Experten empfehlen dringend, auf Dauercamping-Arealen auf die Einhaltung der Brandschutzbedingungen zu achten.
Als Anhänger werden Fahrzeuge bezeichnet, die über eine Ladefläche, jedoch über keinen eigenen Antrieb verfügen und hinter Zugfahrzeugen – beispielsweise Pkw, Lkw, Omnibussen oder Traktoren – mitgeführt werden. Selbstverständlich gibt es auch Motorrad- und Fahrradanhänger; für diese gelten aber ganz eigene Regeln und Bestimmungen. Bei Anhängern unterscheidet man grundsätzlich zwischen Starrdeichsel- und Gelenkdeichselanhängern sowie Sattelanhängern, die allerdings nur für Sattelschlepper eine Rolle spielen, für private Zwecke also nicht infrage kommen.
Seit 2016 dürfen die meisten deutschen Großstädte im Rahmen des Luftreinhalteplans nur noch mit einer grünen Umweltplakette befahren werden. Es dürfen also nur schadstoffarme Fahrzeuge oder Kfz mit Ausnahmegenehmigungen in die ausgezeichneten Zonen fahren. In einem konkreten Fall zog ein Wohnmobil-Fahrer sogar vor Gericht, um eine solche Ausnahme für sein 1991 gebautes Wohnmobil für die Stadt Marburg zu bekommen. Eine technische Umrüstung für die erforderliche Schadstoffgruppe 4 war nicht möglich und einen Ersatz konnte sich der Mann nicht leisten.
Sein Argument vor Gericht: Als er sich das Fahrzeug im Sommer 2015 zulegte, ahnte er noch nichts von den Umweltzonen. Die Experten weisen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall seine Unwissenheit nichts an der Sachlage ändert, zumal die Umweltzone seit 2014 im Marburger Stadtparlament diskutiert wurde und nicht überraschend eingerichtet worden war. Und da das Einkommen des Wohnmobilisten auch nicht unter der Pfändungsfreigrenze lag, wäre die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges wohl doch möglich gewesen. Daher sahen auch die Richter die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung als nicht erfüllt an (Verwaltungsgericht Gießen, Az.: 6 K 4419/16).
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