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Gerichtsurteil zur Tierhaltung: Katze

27.05.2024. In den zurückliegenden 25 Jahren hat der Infodienst Recht und Steuern der LBS über mehr als 3.300 Rechtsfälle berichtet. Anlässlich des Jubiläums wurden drei Themenbereiche ausgewählt und in den nächsten News berichtet, die zu den unverzichtbaren Dauerbrennern des Dienstes gehören.

Gerichtsurteile zur Tierhaltung stoßen seit den Anfängen vor 25 Jahren des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auf großes Interesse bei den Leserinnen und Lesern. Das hat vermutlich damit zu tun, dass die Beziehung zum Tier häufig etwas ganz Persönliches ist und von den Betroffenen nicht einfach als bloße Rechtsfrage betrachtet wird. In Brandenburg ging es zum Beispiel um die Frage, ob sich eine Katze ohne weiteres öfter im Treppenhaus aufhalten und dort ihr Geschäft verrich­ten darf. (Amtsgericht Brandenburg, Aktenzeichen 30 C 86/23)

Katzen gelten gemeinhin als überaus reinliche Tiere. Aber trotzdem müssen natürlich irgendwann auch sie ihren Bedürfnissen nachkommen. Bei dem Fall ließ es ein Mieter in einem Mehrparteienhaus zu, dass seine Katze trotz Beschwerden im gemeinsamen Treppenhaus frei herumlief – und dort vor den Wohnungstüren der Nachbarn relativ häufig urinierte. Die Hausgemeinschaft war empört und warf dem Katzenbesitzer vor, seine Türe ständig weit offen­stehen zu lassen. Der Eigentümer kündigte dem Mieter fristlos (unter ande­rem wurden auch noch Zahlungsrückstände geltend gemacht). Der Mieter ak­zeptierte die Kündigung nicht. Es kam zu einer Räumungsklage vor dem Amtsgericht.

In Ihrem Urteil kamen die Richter unter anderem zu dem Ergebnis, dass die ständigen Belästigungen durch die Gerüche und die damit verbundenen hygienischen Probleme den Nachbarn nicht zuzumuten sind. Der Hausfrieden sei dadurch nachhaltig gestört. Außerdem werde die Bausubstanz des Gebäu­des geschädigt, denn wegen vorausgegangener Kratzspuren könne der Urin besser in das Holz und in die Fugen eindringen. Die zu erwartenden Folgen seien „erheblich“ und müssten nicht geduldet werden.

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