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Achtung Haftung – Gefahrenquellen beim Drachen steigen lassen

07.11.2024. Drachensteigen ist ein herbstliches Vergnügen. Vor allem Lenkdrachen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch Vorsicht, der Spaß birgt Tücken und Gefahren, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Wichtig ist ein ausreichender Versicherungsschutz.

Bei Verletzungen oder Sachschäden durch Drachensteigen ist der Verursacher zur Haftung verpflichtet. Eine Privathaftpflichtversicherung ist unerlässlich, da sie im Extremfall schmerzhafte finanzielle Belastungen übernimmt. Sie gilt für Drachen ohne Motor und Antrieb mit einem Fluggewicht von bis zu fünf Kilogramm. Jürgen Buck, Vorstand der GVI, rät, die bestehende Privathaftpflichtversicherung auf Mitversicherung zu überprüfen.

Vorsicht: In Deutschland gelten Drachen als Luftfahrzeuge. Zu Flugplätzen muss ein Abstand von drei Kilometern eingehalten werden. Auch für den kleinsten Papierdrachen gelten Vorschriften, die beim Drachensteigen beachtet werden müssen. So sind nach der Luftverkehrsordnung nur Drachen mit einer 100 Meter langen Schnur erlaubt. Die Verwendung einer längeren Schnur muss genehmigt werden. Außerdem sollten Drachenflieger die Nähe von Freileitungen oder Antennenanlagen meiden.

Die GVI bietet unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ einen kostenlosen „Versicherungs-Check“ zur Überprüfung einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung an. Dort finden Sie auch die Luftverkehrsordnung für Drachenflieger unter „Drachen steigen lassen“.

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Schlagwörter:
Haftung, Gefahren, Drachen, Lenkdrachen

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