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Autoversicherung – noch Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

05.12.2024. Viele Autobesitzer haben die Beitragsrechnung ihrer Kfz-Versicherung mit einer Beitragserhöhung für 2025 erhalten. Wer den regulären Kündigungstermin verpasst hat, kann mit dem Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung wechseln. Darauf macht die Verbraucherorganisation GVI aufmerksam.

Jürgen Buck, Vorstand der GVI, weist auf ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung hin. Voraussetzung für das Sonderkündigungsrecht ist, dass sich der Beitrag der Kfz-Versicherung ohne Höherstufung aufgrund eines Schadensfalls erhöht hat. Betroffene Autofahrer haben also noch einen Monat nach Erhalt der Beitragserhöhung Zeit, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen.

Eine Beitragserhöhung ist auf der Beitragsrechnung der Kfz-Versicherung manchmal nicht sofort erkennbar, weil sie sich hinter einer günstigeren Einstufung in der SF-Staffel, also der Schadenfreiheitsrabattstaffel, verbirgt. Bei Änderungen der Typ- und Regionalklassen kann es ebenfalls zu einer Beitragserhöhung kommen. Auch in diesem Fall bestehe ein Sonderkündigungsrecht, so der Experte. Jürgen Buck empfiehlt daher, die Beitragsrechnung genau zu prüfen.

Bei einer Sonderkündigung nach einer Beitragserhöhung sollte der Versicherungsschutz genau geprüft werden. Im Schadensfall können Unterschiede teuer werden. Der Experte nennt Wildschadenklausel, Marderbiss und Rückstufung im Schadensfall. Für junge Fahrer kann dies vor allem aufgrund der höheren Schadenhäufigkeit ein Problem sein.

Weitere Informationen zum Thema „Autoversicherung – Tipps für Kostensenkung und Wechsel“, Musterbriefe „Kündigung Autoversicherung mit Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung“ und Online-Vergleichsrechner Autoversicherung“ finden Wechselwillige unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.

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Schlagwörter:
Sonderkündigungsrecht, Beitragserhöhung, Autoversicherung

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