Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler sichern – Vertrag muss vor Schulab-schluss erfolgen

28.03.2024. Rechtzeitiges planen spart viel Geld und bietet Versicherungsschutz. Jetzt stehen viele Schüler kurz vor dem Schulabschluss oder machen das Abitur und sind anschließend vor dem Beginn einer Ausbildung. Eltern, deren Kinder einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen wollen, können für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung in den meisten Fällen noch als Schüler beantragen, um in den Genuss günstigerer Beiträge zu kommen. Das gilt auch, wenn ein freiwilliges soziales Jahr oder ein Auslandsaufenthalt geplant ist. Dabei kann es in der Summe schnell um den Betrag von 20.000 Euro gehen. Darauf weist jetzt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

Wer eine Ausbildung beginnt, sollte immer sofort die enorm wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Doch aufgepasst: Auszubildende, die einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen, zahlen wesentlich höhere Beiträge als beispielsweise kaufmännische Auszubildende. „Bei manchem Versicherer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abgeschlossen werden. Das ist erheblich günstiger“, empfiehlt GVI-Vorstand Jürgen Buck. Deshalb sollten betroffene Eltern bereits vor der Aushändigung des Schulabschlusszeugnisses für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen“, rät Jürgen Buck. Gehen die Kinder erstmal auf Reise ins Ausland oder beginnen mit keiner Ausbildung, ist ein Abschluss nicht möglich.

„Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Versicherer einige Ausbildungsberufe gar nicht versichern wollen“, warnt Jürgen Buck. Wenn doch, verlangen sie hohe Beiträge oder haben Begrenzungen in der Laufzeit. Über die gesamte Laufzeit könnte sich der Mehraufwand auf über 20.000 Euro summieren. „Das ist kein Kleckerbetrag – er sollte gespart werden“, so Buck. Doch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss noch als Schüler in der Regel vor dem Schulabschluss mit Ausstellung des Abschlusszeugnisses getätigt werden, warnt Jürgen Buck.

Informationen über den anstehenden Schulabschluss und „Was es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung alles zu beachten gilt“ und Beispielrechnungen zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung (Spartipp Schüler)“ sind bei der Verbraucherorganisation GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abrufbar. Zudem stehen die Experten der GVI noch im April zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung“ telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter info@geldundverbraucher.de gestellt werden.

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Schlagwörter :
Schüler, Berufsunfähigkeitsversicherung, Schulabschluss

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