Deliktunfähigkeit bei Demenz - auf Lücken in der Haftpflichtversicherung achten

19.09.2024. In der Familie ist es keine Seltenheit. Angehörige sind von Demenz betroffen und die Krankheit ist weltweit auf dem Vormarsch. Für die meisten bedeutet sie einen großen Einschnitt im Leben, der vieles verändert. Wichtig ist, dass auch Angehörige den bestehenden Haftpflichtschutz überprüfen. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hat dazu Tipps und Empfehlungen für Hilfen rund um das Thema Demenz.

Demenzerkrankungen nehmen mit steigender Lebenserwartung weiter zu. Neben den allgemeinen Problemen im Umgang mit dieser Erkrankung ist auch der Versicherungsschutz, d.h. die private Haftpflichtversicherung, zu beachten. „Ein an Demenz erkrankter Mensch ist in der Regel deliktunfähig, d.h. er haftet laut Gesetz nicht für Schäden, die er verursacht. Dennoch haben sich einige Versicherer bereits dieses Themas angenommen und übernehmen auch Schäden, die von Demenzkranken verursacht werden“, erklärt Jürgen Buck, Geschäftsführer der GVI.

Eine Demenzerkrankung muss dem Versicherer übrigens nicht gemeldet werden. Dennoch sei es für Angehörige von Demenzkranken sehr wichtig, sich genau über die Bedingungen der abgeschlossenen Privathaftpflichtversicherung zu informieren, damit man im Falle einer Deliktsunfähigkeit nicht auf dem Schaden sitzen bleibt oder andere Geschädigte keine Zahlung erhalten, so Buck weiter. Die Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich nur, wenn der Schädiger dazu verpflichtet wäre. Spezielle Deliktunfähigkeitsklauseln helfen im Schadensfall weiter.

Kostenlose Informationen rund um die Themen Demenz, Deliktunfähigkeit, Haftpflichtversicherung und viele nützliche Hinweise und Links finden Interessierte bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ unter „Demenz und Versicherungsschutz - was ist zu beachten?“.

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Schlagwörter:
Demenz, Deliktunfähigkeit, Haftpflichtversicherung

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