Gefahren zu Weihnachten - Vorsicht vor Wohnungsbränden durch grobe Fahrlässigkeit
19.12.2024. So sicher wie der Heilige Abend am 24. Dezember ist, so sicher kommt es zu Weihnachten durch fahrlässiges Verhalten zu Wohnungsbränden. Trockene Zweige, Wunderkerzen und leicht entflammbare Gegenstände können sich in Sekundenschnelle in ein loderndes Flammenmeer verwandeln. Auch Feuerzeuge sollten Eltern außer Reichweite von Kindern aufbewahren. Kerzen sollten Kinder nur unter Aufsicht von Erwachsenen anzünden. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) warnt vor grober Fahrlässigkeit im Umgang mit brennenden Kerzen. Die GVI informiert über gesetzliche Vorschriften und Fallstricke beim Versicherungsschutz.
Gut, wer die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder installiert hat. „Sie verhindern zwar keine Wohnungsbrände zu Weihnachten, aber sie warnen die Bewohner vor den Gefahren von Rauch und Flammen. Das kann Leben retten“, betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Für Brandschäden am Inventar und am Wohngebäude kommen entsprechend abgeschlossene Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen auf. Doch Vorsicht, der Versicherungsschutz kann bei grober Fahrlässigkeit gefährdet sein, warnt Versicherungsexperte Buck. Je nach Schwere der Fahrlässigkeit können Versicherer bei einem Wohnungsbrand die Leistungen kürzen. „Empfehlenswerte Hausrat- und Wohngebäudeversicherer verzichten jedoch bis zu einer bestimmten Summe oder besser ganz auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei der Schadenverursachung“, informiert der Fachmann. Am besten ist es, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung beim selben Versicherer abzuschließen, der diesen Ausschluss der Einrede der groben Fahrlässigkeit beinhaltet, rät Jürgen Buck.
Mit welchen einfachen Maßnahmen Wohnungsbrände in der Advents- und Weihnachtszeit vermieden werden können, ist kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ „Advent und Weihnachten“ zu finden. Wer seinen Versicherungsschutz bei bestehenden Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen kostenlos auf den Einschluss der Einrede der groben Fahrlässigkeit überprüfen lassen möchte, findet das Formular „Versicherungs-Check“ ebenfalls unter der Rubrik „Gratis“.
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grobe Fahrlässigkeit, Wohnungsbrände, Weihnachten