Spartipp Berufsunfähigkeitsversicherung – trotz Ausbildungsvertrag als Schüler noch bis 31. Juli versichern

02.07.2024. Der Schulstress ist für die Schüler in vielen Bundesländern mit den bestandenen Abschlussprüfungen vorbei und in wenigen Wochen beginnt für sie die Ausbildung. Der Ausbildungsvertrag ist bereits unter-schrieben und abgeheftet. Gerade bei handwerklichen oder sozialen Ausbildungsberufen könnten die Schulabgänger die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abschließen, um in den Genuss günstigerer Beiträge zu kommen. Hier kann es schnell um Summen von 20.000 Euro gehen. Doch die Zeit drängt, Stichtag ist der 31.07. Darauf weist jetzt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

Wer eine Ausbildung beginnt, sollte gleich mit dem Ausbildungsvertrag die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Entscheidend für die Höhe des Beitrags ist der Ausbildungsberuf. Doch Schüler, die nach dem 31. Juli bereits einen Ausbildungsvertrag in einem handwerklichen oder sozialen Beruf in der Tasche haben, zahlen deutlich höhere Beiträge als zum Beispiel kaufmännische Auszubildende. „Bei einigen Versicherern kann man auch als Schüler noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das ist deutlich günstiger“, empfiehlt GVI-Präsident Siegfried Karle. Nach dem 31. Juli sei dies allerdings in der Regel nicht mehr möglich, so Karle weiter.

„Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherer bestimmte Ausbildungsberufe gar nicht versichern wollen“, warnt Siegfried Karle. Wenn doch, verlangen sie hohe Beiträge oder haben Laufzeitbegrenzungen. Über die gesamte Laufzeit könnten sich die Mehrkosten auf mehr als 20.000 Euro summieren. „Das ist kein Pappenstiel und kann gespart werden“, sagt Karle. Bei der Entscheidung seien die Schüler noch überfordert und auf die Unterstützung der Eltern angewiesen, so Karle weiter.

Weitere Informationen, wie z.B. den Spartipp Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Ausbildungsvertrag noch als Schüler bis 31. Juli versicherbar „6 Gründe, warum Eltern ihre Kinder schon als Schüler gegen Berufsunfähigkeit absichern sollten“, gibt es kostenlos bei der Verbraucherorganisation GVI unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“. Außerdem stehen die Experten der GVI noch bis zum 31. Juli zwischen 11 und 16 Uhr telefonisch unter 07131-913320 zum Thema zur Verfügung. Anfragen können auch per E-Mail an info@geldundverbraucher.de gestellt werden.


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Schlagwörter:
Berufsunfähigkeitsversicherung, Schüler, Ausbildungsvertrag, 31. Juli

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