Versicherungsschutz bei Starkregen nur bei Einschluss Elementarschadenversicherung - Vertragliche Pflichten kennen und einhalten

12.07.2024. Bei Starkregenschäden ist der Versicherungsschutz durch eine Elementarschadenversicherung ein absolutes Muss. Doch der Versicherungsschutz allein reicht nicht aus, denn der Versicherte muss auch die Vorschriften, sogenannte Obliegenheiten der Elementarschadenversicherung beachten. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) aktuell hin.

Ein finanzieller Schutz vor Naturgefahren, wie z.B. Starkregen, besteht in der Regel nur bei einem separaten Einschluss, der sogenannten Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Ansonsten stehen Versicherte unter Umständen mit hohen Handwerkerrechnungen sprichwörtlich „im Regen“. „Doch mit dem Einschluss einer Elementarschadenversicherung allein ist es nicht getan. Der Versicherte muss auch seinen vertraglichen Pflichten, den sogenannten Obliegenheiten, nachkommen“, mahnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

„So sind in hochwassergefährdeten Räumen grundsätzlich Rückstausicherungen einzubauen und deren Betriebsbereitschaft sicherzustellen. In Kombination mit der Wohngebäudeversicherung gehört auch die Freihaltung der Grundstücksentwässerungsleitungen zu den Obliegenheiten der Versicherten. Wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Gegenstände im Kellerbereich in der Regel mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Manche Versicherer verlangen sogar eine Mindesthöhe von 50 cm. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher unerlässlich, um im Schadensfall nicht leer auszugehen“, betont Jürgen Buck. Gerade ältere Verträge sollten auf einen Vertragswechsel hin überprüft werden, da neuere Verträge bessere Bedingungen haben, so der Experte.

Interessant für Haus- und Wohnungseigentümer kann die so genannte Elementarschadenversicherung Solo sein. Dabei handelt es sich um einen separaten Vertrag für diejenigen, die keinen Elementarschadenschutz haben und diesen z.B. aufgrund von Alttarifen oder Vorschäden nicht im bestehenden Vertrag der Gebäude- bzw. Hausratversicherung erhalten würden.

Ausführliche Informationen zu Unwetterschäden, Elementarschadenversicherung, Pflichten der Versicherten und nützliche Tipps zur Schadenverhütung finden Sie kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetterschäden und Versicherung“.

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Schlagwörter:
Elementarschadenversicherung, Pflichten, Versicherte, Starkregen, Solo

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