Bonusprogramm der Krankenkassen – Für Geldprämien und Kostenzuschüsse sind Fristen zu beachten
05.03.2025. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Rahmen ei-nes kostenlosen Bonusprogramms Geldprämien oder Kostenzuschüsse von teilweise mehreren hundert Euro pro Jahr an. Diese werden von den Versicherten jedoch häufig nicht in Anspruch genommen oder die Antragsfrist wird versäumt, so die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Rahmen eines Bonusprogramms - manchmal auch Bonusmodell genannt - Geldprämien oder Kostenzuschüsse von teilweise mehreren hundert Euro pro Jahr an. Mit den Bonusprogrammen wollen die Krankenkassen Anreize schaffen, damit die Versicherten an gesundheitsfördernden Programmen und Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen.
„Nach unserer Erfahrung lassen Versicherte die Geldprämien oder Kostenzuschüsse aus dem Bonusprogramm ihrer Krankenkasse jedoch häufig aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit verfallen. Nicht selten werden auch die Antragsfristen versäumt. Bei einigen Kassen endet die Frist für Maßnahmen in 2024 zum 31. März 2025. Betroffene Versicherte sollten sich daher rechtzeitig bei ihrer Krankenkasse über mögliche Maßnahmen und deren Fristen informieren“, rät GVI-Präsident Siegfried Karle.
Weitere Informationen zu den Bonusprogrammen mit Tipps und Beispielen für Geldprämien oder Kostenzuschüsse der größten und bundesweit günstigsten gesetzlichen Krankenkassen finden Interessierte kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V unter www.geldundverbraucher.de Rubrik „Gratis“ unter „Bonusprogramm gesetzliche Krankenkasse“.
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Krankenkasse, Bonusprogramm, Fristen