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Leise rieselt das Laub: Haftungsfragen bei Herbstunfällen

Nasses Herbstlaub kann auf Gehwegen und Straßen schnell zur Gefahr wer-den. Wer seiner Räum- und Reinigungspflicht nicht nachkommt, riskiert im Schadensfall Haftungsansprüche.

13.10.2026 – Noch tragen viele Bäume ihr buntes Herbstkleid. Doch schon bald bedecken herabfallende Blätter Gehwege, Zufahrten und Straßen. Be-sonders bei feuchter Witterung kann Herbstlaub zu einem gefährlichen Schmierfilm werden und damit das Risiko für Stürze und Verkehrsunfälle er-höhen. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) weist darauf hin, dass sich nach einem Laubunfall häufig die Frage nach der Haftung stellt.

Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Verkehrsflächen bei Städten und Gemeinden. Die Reinigungspflicht für Gehwege wird jedoch vielfach durch kommunale Satzungen auf die jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen. Diese müssen dafür sorgen, dass angrenzende Gehwege regelmäßig von Laub befreit werden. Auch Mieter können zur Reinigung verpflichtet sein, wenn dies wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde. „Die Verpflichtung zur Laubbeseitigung ist mit der bekannten Räum- und Streupflicht im Winter vergleichbar“, erklärt GVI-Präsident Siegfried Karle. „Wer seinen Pflichten nicht nachkommt und dadurch einen Unfall mitverursacht, kann unter Umständen für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.“

Eine dauerhafte und lückenlose Reinigung wird von Eigentümern allerdings nicht verlangt. Dennoch müssen Verkehrswege regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf gesäubert werden. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.

Immer wieder kommt es auch zu Streitigkeiten über Laub, das vom Nachbargrundstück herüberweht. Nach den Grundsätzen des Nachbarschaftsrechts müssen Grundstückseigentümer natürliche Beeinträchtigungen durch Laubfall grundsätzlich hinnehmen. In der Regel sind sie daher selbst für die Beseitigung des auf ihrem Grundstück liegenden Laubs verantwortlich.

Kommt es zu einem Schadenfall, prüfen Haftpflichtversicherungen zunächst die Haftungsfrage. Besteht eine gesetzliche Haftung, übernehmen private Haftpflichtversicherungen beziehungsweise Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen die Schadenregulierung im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes. „Für einen zeitgemäßen Schutz empfehlen sich aus-reichend hohe Versicherungssummen von mindestens zwanzig Millionen Euro“, betont Karle.

Ausführliche Informationen zur Haftung bei Laubunfällen, zur Räum- und Reinigungspflicht sowie zum Nachbarschaftsrecht stellt die GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ zur Verfügung. Dort finden Interessierte auch die Ratgeber „Räumpflicht und Streupflicht“ so-wie den kostenlosen „Versicherungs-Check“.


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Schlagwörter:
Laubunfall, Räumpflicht, Haftung

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