Betriebs­renten, Direkt­versiche­rungen und andere Versor­gungs­bezüge

Seit 1. Januar 2004 müssen alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Bezieher von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen − unabhängig davon, ob sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind − auf ihre Versorgungsbezüge den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung entrichten. Das betrifft auch Direktversicherungen, die nach dem 1.1.2004 als Kapitalabfindung ausgezahlt werden. Die Beitragshöhe ist aber nicht immer richtig berechnet. Wann man sich wehren sollte, erfahren Sie in dem Faltblatt.

Die Broschüre „Betriebsrenten, Direktversicherungen und andere Versorgungsbezüge: Höhere Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung seit Januar 2004“ ist erhältlich für 2,50 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Mo bis Fr, 10 – 18 Uhr) oder unter www.vzhh.de als Download im PDF-Format. Zuzüglich 2,00 Euro für Porto und Versand kann man eine Printversion auch online oder am Telefon (040) 24832-104 bestellen.

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