Hochwasser-Hilfe
Die Unterstützung und die Hilfsbereitschaft sind in den Hochwassergebieten enorm. Allerdings ist die Spendenbereitschaft in der breiten Bevölkerung nach Angaben der großen Hilfsorganisationen noch zurückhaltend. Gelder von Versicherern zum Ausgleich der finanziellen Schäden und Einnahmeausfällen können Betroffene oftmals mangels Versicherbarkeit nicht erwarten.
Mögliche Spendenkonten und Anlaufstellen
Daher möchte die GVI nochmals auf die vielen Möglichkeiten von Spenden und Anlaufstellen hinweisen. Spendenkonten finden Sie unter Tagesschau.de (Hochwasserkatastrophe) und einer Sonderseite der Volkszeitung Leipzig ".Von Menschen für Menschen: Anlaufstellen für Betroffene und mögliche Helfer".
Bundesfinanzministerium unterstützt durch steuerliche Regelungen Spendenaktionen und erleichtert den Spendennachweis
Wichtiges rund ums Thema Hochwasser
Außerdem haben wir noch wichtige Informationsquellen rund ums Thema Hochwasser als Orientierungshilfe aufgelistet:
Tipps zur richtigen Entsorgung: Wohin mit dem Hochwasser-Müll? (Spiegel-Online.de)
Nach der Flut: Was tun, wenn man zum Auto kommt? (Adac.de)
Hochwasser-Spezial: Tipps für Betroffene (z.B. Versicherung, Reiseabbruch, Schimmelbekämpfung) von Stiftung Warentest, test.de
Hochwasserschäden und Versicherung
Hochwasserschäden von Fachfirmen sanieren
Schwerpunkt Hochwasser Aktuelle Meldungen, Zahlen und Verbrauchertipps (GDV Verband deutscher Versicherer)
Steuerliche Hinweise für Hochwassergeschädigte (Bundesfinanzministerium)
GDV-Flyer "Land unter ..." Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser
www.hochwasserzentralen.de (mit mobilen Melde-Service bei Länderübergreifenden Hochwasser)
Unwetter-Schäden - Was zahlt die Versicherung?
Kostenlose Telefon-Hotline für Hochwasser-Opfer
(Verbraucherservice des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft)
Telefon: 0800-3399399 (kostenlos), Mail: verbraucher@gdv.de
Versicherungen unbedingt prüfen
Die GVI rät dringend, auch wenn Sie jetzt nicht selbst von der aktuellen Hochwasserkatastrophe betroffen sind, Ihren Gebäudeversicherungsschutz auf das Risiko "Elementarschaden (Naturgefahren)" hin zu überprüfen. Auch in der Hausratversicherung muss der Versicherungsschutz separat vereinbart werden. Mehr zum Thema Elementarversicherung.
Heilbronn, den 10.06.2013