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Hochwasserschäden von Fachfirmen sanieren

Foto: GDV - Ihre Deutschen Versicherer


07.06.2013. Nasse Keller müssen jetzt so schnell wie möglich leer gepumpt und trockengelegt werden, rät der Verband Privater Bauherren (VPB) angesichts der Hochwasserschäden bundesweit. Je länger das Wasser im Haus steht, umso eher müssen Hausbesitzer mit Folgeschäden rechnen, speziell mit Schimmel. Besonders gefährdet sind nach Erfahrung des Bausachverständigen Häuser mit wärmegedämmten, also bewohnten Kellern. Während ein einfacher Verbundestrichboden nach einem Wassereinbruch wieder gut trocknet, bleibt das Wasser beim wärmegedämmten Keller in der Regel zwischen Bodenplatte und Wärme- beziehungsweise Trittschalldämmung stehen. Das ist tückisch, denn die Bewohner ahnen meist nichts von dem Problem. Sie haben den nassen Teppich entfernt und die Fliesen trockengewischt und denken nun, alles sei in Ordnung. Tatsächlich aber steht im Fußbodenaufbau noch die schmutzige Brühe. Und die hat es in sich: Schimmelexperten gehen davon aus, dass schon nach einer Woche die Verkeimung beginnt. Spätestens nach zwei Wochen haben Sie ein Schimmelproblem in diesem Raum.

Trocknung hat Vorrang

Vermeiden lässt sich das nur, wenn das Wasser möglichst schnell wieder aus dem Keller entfernt wird, und zwar weitgehend rückstandslos. Das heißt nicht nur auspumpen, sondern auch das unter dem Estrich eingedrungene Wasser entfernen. Dazu wird der Estrich an verschiedenen Stellen aufgebohrt und heiße Luft eingeführt. Über die Anschlussfugen ringsum wird dann die feuchte Luft aus dem Boden geblasen und anschließend der Luft die Feuchtigkeit mit Kondensattrocknern entzogen. Zur effektiven Trocknung sollten dazu die Räume geschlossen werden, sonst ist das Luftvolumen, das entfeuchtet werden muss, unnötig groß. Stand der Keller länger unter Wasser und es ist mit Schimmel zu rechnen, dann muss die Nässe unterm Boden so getrocknet werden, dass Keime oder Schimmelpilzsporen nicht in die Raumluft gelangen können. Hierzu sind Trocknungsverfahren notwendig, für die nur Fachfirmen hinzugezogen werden sollten. Auch hier ist es wichtig, dass die betroffenen Räume gegenüber dem übrigen Haus abgeschottet werden, damit nicht betroffene Räume, etwa im Erd- und Obergeschoss, nicht kontaminiert werden. Vor der Trocknung ist dafür die Ausbreitung der Feuchtigkeit durch Messungen auf der Bodenplatte festzustellen, nach der Trocknung ist durch einen erneute Messung der Erfolg der Trocknung zu bestätigen.

Nur Fachfirmen vor Ort beauftragen

Schimmelsanierung ist keine Sache für den Heimwerker, ebenso wenig wie die Trocknung der nassen Räume. In beiden Fällen sollten sich Hausbesitzer zunächst vom Bausachverständigen beraten lassen. Er prüft Art und Ausmaß des Wasserschadens und rät zur angemessen Trocknungs- oder Sanierungsmethode. Der Rest ist Sache von Spezialfirmen. Das sollten Hausbesitzer auch beherzigen, denn die am häufigsten angewandte Trocknungsmethode mit einem Gebläse etwa kann besonders gesundheitsschädlich sein, weil sie überhaupt erst Schadstoffe und Schimmelsporen im ganzen Haus verteilt. Erste Adresse für die Ausführung der beschlossenen Arbeiten sind deshalb ortsansässige Fachfirmen. Reisende Handwerkertrupps, wie sie erfahrungsgemäß nach Hochwasserkatastrophen immer unterwegs sind und ihre Dienste an der Haustür anbieten, sollten Geschädigte meiden.

Kontrolle bei Hochwasserschäden

Ganz wichtig ist bei allen Sanierungsmaßnahmen dieser Art übrigens die spätere Kontrolle. Einige Wochen nach der Sanierung sollte die Raumluft kontrolliert werden, um zu prüfen, ob die Sanierung auch wirklich gelungen ist, oder ob doch noch irgendwo der Schimmel in einer feuchten Ecke nistet. Die meisten Hochwasserschäden und Nässeschäden am Haus lassen sich reparieren. Auch schwere Schäden. Nur in Ausnahmefällen hält ein altes Haus dem Wasserdruck von außen statisch nicht stand. Wichtig ist jetzt, erst einmal alles auszuräumen und den Keller so schnell wie möglich trockenzulegen.

Tipps der GVI zu Hochwasserschäden

Mehr Informationen zum Thema Unwetterschäden finden Interessierte in der Rubrik Schadensvorsorge.

Infos zum Versicherungsschutz bei Hochwasserschäden finden Sie hier: Hochwasserschäden und Versicherung.

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