Bausparkassen führen neues Entgelt ein

Bausparkassen informieren seit Anfang 2017 über die Einführung neuer jährlicher Entgelte (Servicegebühr, Kontogebühr) für die Sparphase. Dazu ändern sie ihre Allgemeine Bausparbedingungen (ABB). Die Bauspar-Kunden können der Änderung der ABB für die Erhebung der Entgelte in Form von Gebühren widersprechen. Andernfalls erklären sie sich mit der Einführung der Entgelte einverstanden, teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband mit.

Bausparkassen haben unterschiedliche Begriffe des Entgelts

Die Entgelte haben zwar unterschiedliche Namen, werden aber scheinbar für die gleiche Tätigkeit verlangt. Bei der Bausparkasse Debeka heißt sie Servicepauschale und beträgt 12 bzw. 24 Euro. Andere Bausparkassen, wie z.B. die Alte Leipziger, bezeichnen sie als Kontogebühr und verlangen, wie z.B. Alte Leipziger 15 Euro. In den Infoschreiben der Alten Leipziger und der Debeka heißt es mit nahezu identischen Formulierungen, das Entgelt werde für die "bauspartechnische Verwaltung, Kollektivsteuerung und Führung einer Zuteilungsmasse" berechnet.

Vorsicht Hinweis zum Entgelt

Die Ankündigung des Entgelts ist manchmal nicht deutlich zu erkennen, da sie auf der Rückseite des Kontoauszugs im Kleingedruckten aufgeführt ist. Nach uns vorliegenden Unterlagen ist der Fall bei der Bausparkasse Alte Leipziger.

Form und Frist für Widerspruch des Entgelts beachten

Bausparer, die mit dem Entgelt nicht einverstanden sind, können einfach widersprechen. Dies gilt aber nur für Verträge, die ursprünglich ohne Servicepauschale bzw. Kontogebühr geschlossen wurden und bei denen nun eine solche eingeführt wird, weist der Verbraucherzentrale Bundesverband mit. Der Widerspruch sollte fristgemäß und in der richtigen Form erfolgen. Je nach Bausparkasse müssen Sie schriftlich (also mit eigenhändiger Unterschrift) widersprechen. Bei anderen genügt die Textform (Brief, Fax, E-Mail). Sorgen Sie auch für einen Versandnachweis (z.B. Faxprotokoll, Einschreiben). Die Frist beträgt bei der Alten Leipziger nach den uns vorliegenden Unterlagen bis zum 31. März 2017 (Debeka binnen 2 Monaten). Die genauen Vorgaben finden Sie im Infoschreiben der Bausparkasse.

Außer der Nichtberechnung des Entgelts sind uns derzeit keine anderen Folgen bekannt. Dies wurde auch von der Kunden-Servicehotline der Alten Leipziger und der Debeka so mit.

Mehr Informationen und einen allgemeinen Musterbrief finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Bundesverband.

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