Fahrradversicherung

Die Fahrradversicherung zählt nicht zu den wichtigsten Versicherungen. Für Besitzer von E-Bikes/Pedelecs oder hochwertige Fahrräder kann die Fahrradversicherung jedoch sinnvoll sein.

Fahrräder sind generell über die Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Raub und Einbruchdiebstahl mitversichert. Um sich jedoch gegen den einfachen Diebstahl eines Fahrrades (Entwendung außerhalb eines geschlossenen Gebäudes) abzusichern, muss eine "Fahrradklausel" in der Hausratversicherung eingeschlossen sein.

Fahrrad über Hausratversicherung versicherbar

Eine Fahrradversicherung kann im Rahmen der Hausratversicherung erfolgen. Der Einschluss eines Diebstahl des Fahrrades ist meist bis zu einer Höhe von zwei Prozent der Versicherungssumme möglich. Eine Versicherungssumme von 50.000 Euro ist also notwendig, um ein neues Fahrrad im Wert von 1.000 Euro richtig zu versichern.

Achtung! Gegen Diebstahl ist jedoch nur das Fahrrad im Ganzen (also keine Teile) versichert und zudem dürfen die Sorgfaltspflichten nicht verletzt werden. So muss das Rad durch ein angemessenes Sicherheitsschloss (kein Zahlenschloss) mit einem festen Gegenstand verbunden sein. Meistens gelten daneben noch zeitliche Einschränkungen, nach denen der Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr außerhalb von Gebäuden nicht versichert ist.

Die Zeitschrift test hat jetzt den neuesten Test von Fahrradschlössern veröffentlicht (05/2019).

Fahrradversicherung: Spartipp Gruppentarif

Die Kosten der Fahrradversicherung können, was den wenigsten wohl bekannt ist, durch den Abschluss von Gruppenversicherungen enorm reduziert werden. Ein solches Angebot bietet zum Beispiel der GVI-Gruppentarif. Zusätzlich entfallen dabei die zeitlichen Einschränkungen und es kann ein höherer Prozentwert vereinbart werden.
Zum Angebotsservice Hausratversicherung mit Einschluss Fahrraddiebstahl

Spezielle Fahrradversicherungen

Zusätzlich bieten einige Versicherer spezielle Fahrradversicherungen für E-Bikes/Pedelecs oder hochwertige Fahrräder an, die über den üblichen Schutz der Fahrraddiebstahl-Klausel der Hausratversicherung hinausgehen. So beispielsweise Verlust von Fahrradteilen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub, Reparaturen oder Vandalismus, Beschädigungen durch Unfall, Brand, Explosion, Blitzschlag; Fall- oder Sturzschäden, Schutzbriefleistungen (z.B. Pannenhilfe-Kosten).

Umfragen von Fahrradversicherungsspezialisten ergaben, dass die Wahrscheinlichkeit eines Unfallschadens am Fahrrad bei E-Bikern fünfmal höher ist als ein Schaden durch Diebstahl. Deshalb bietet sich für teure E-Bikes/Pedelecs ein Vollkaskoschutz an.

Wer hier ein interessantes Angebot sucht, kann folgenden Service nutzen:
Zum Angebotsservice spezielle Fahrradversicherung (Vollkasko)

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