Krankenkasse Bonusmodell und Bonusprogramm
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Rahmen eines Bonusprogramms - teilweise auch als Bonusmodell bezeichnet - Geldprämien oder Kostenzuschüsse von teilweise mehren Hundert Euro pro Jahr an. Eine Krankenkasse will mit einem Bonusprogramm Anreize schaffen, dass die Versicherten an gesundheitsförderlichen Programmen und ärztlichen Untersuchungen teilnehmen.
Krankenkasse Versicherte verschenken Geldprämie und Kostenzuschüsse
Um die Geldprämie oder Kostenzuschüsse zu erhalten, muss oftmals eine bestimmte Anzahl von gesundheitsfördernden Maßnahmen absolviert werden. Allerdings verschenken Krankenversicherte die Geldprämien oder Kostenzuschüsse aus Bonusprogramm ihrer Krankenkasse nach unseren Erfahrungen oft aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit.
Tipps zum Bonusprogramm
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse über die Teilnahmebedingungen. So sind oft Fristen und Nachweismodalitäten zu beachten.
Besorgen Sie sich baldmöglichst das Formular des Bonusprogramms Ihrer Krankenkasse und nehmen sie es zum entsprechenden Arzttermin (z.B. Krebsvorsorgeuntersuchung) mit, um dort die Untersuchung zu bestätigen zu lassen. Sie ersparen sich dadurch spätere nachträgliche Besuche bzw. Nacharbeiten.
Beispiele von Bonusprogrammen
Nachfolgend finden Sie Beispiele von Bonusprogrammen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Dabei sind u.a. die drei größten Krankenkassen (Techniker, Barmer GEK, DAK-Gesundheit) und die bundesweit günstige Krankenkasse HKK aufgeführt.
Beispiel Bonusprogramm IKK Classic
Zum Bonusprogramm der IKK Classic
Krankenkasse bietet Geldprämien oder Zuschüsse u.a. bei vorhandenen Zusatzversicherungen, wie z.B. Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen
*Krankenkasse bietet Geldprämien oder Zuschüsse u.a. bei vorhandenen Zusatzversicherungen, wie z.B. Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen
Geldprämien und Finanzamt
Bekommen Versicherter durch ein Bonusprogramm ihrer Krankenkasse Geld zurück, mindert das nicht die Sonderausgaben in der Steuererklärung. Das gilt zumindest für einen Kostenzuschuss für gesundheitsbewusstes Verhalten, wie am 1. Juni 2016 der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen X R 17/15) entschieden hat.
GVI-Tipp: Einspruch gegen Steuerbescheid
Wenn in Ihrem Fall das Finanzamt Ihre Sonderausgaben um die Bonuszahlungen der Krankenkasse gekürzt hat, legen Sie in jedem Fall Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein. Berufen Sie sich hierzu auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen X R 17/15).
Weitere Unterschiede bei Krankenkassen
Neben dem Bonusprogramm bzw. Bonusmodell mit Geldprämie oder Kostenzuschüssen unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen, z.B. durch Sonderbeiträge, Sondererstattungen oder Leistungen. Damit können sich Ersparnisse zwischen den teuersten und günstigsten Krankenkasse, derzeit auf bis über 500 Euro im Jahr ergeben.
Ein hilfreicher Vergleichsrechner zur Auswahl und Infos zum Wechsel einer gesetzlichen Krankenkasse steht Ihnen zur Verfügung. Der Vergleichsrechner stellt auch Leistungsunterschiede dar, z.B. welche Krankenkasse bietet in welcher Höhe ein Bonusprogramm bzw. Bonusmodell an.
GVI-Mitglieder-Bonus von 20 Euro
GVI-Mitglieder oder deren Angehörige können einen Mitglieder-Bonus von 20 Euro mit Verrechnung bei nächster Mitgliedsbeitragsfälligkeit bei Beantragung über den einen speziellen Antrag erhalten. Bitte nehmen Sie bei Bedarf mit dem GuV-Versicherungsservice unter 07131-913320 Kontakt auf.
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Rubrik Mitgliederservice/Gratis-Downloads
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