Angebotsservice Wärmepumpeversicherung
Der Kauf von Wärmepumpen wird immer beliebter. Doch Viele vergessen dabei die Meldung des Wertes zur Erhöhung der Versicherungssumme an den Gebäudeversicherer, sofern diese nicht anderweitig versichert sind (z.B. die Wallbox in der Photovoltaikversicherung). Ohne Meldung besteht kein Versicherungsschutz.
Was gilt bei der GVI-Gruppen-Wohngebäudeversicherung?
GVI-Gruppenversicherte sollten es daher dem GuV-Versicherungsservice melden (Telefonnummer 07131-913320, E-Mail: info@geldundverbraucher.de).
Die im Vertrag eingeschlossenen Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Elementarschäden gelten nach einer Meldung auch für die am Gebäude fest verbauten Wärmepumpen und Wallboxen. Für auf dem Grundstück verbaute Wärmepumpen gilt eine Obergrenze von 10.000 Euro. Wärmepumpen sind gegen Diebstahl im Premium-Tarif bis 10.000 Euro versichert. Ansonsten (z.B. bei böswilliger Beschädigung) gilt eine Absicherung bis 10.000 Euro, mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro.
Service:
GVI-Gruppenversicherte, denen der obige Schutz nicht ausreicht, oder wer eine separate Versicherung möchte, können den nachfolgenden Angebotsservice nutzen.
Über die Geld und Verbraucher sind wir Ihnen behilflich leistungsstarke Angebote zu finden. Gerne können Sie sich selbst über den Service überzeugen. Nutzen Sie hierzu den folgenden Fragebogen:
Angebotsfragebogen spezielle Wärmepumpe-Versicherung (PDF)
Angebotsfragebogen GVI-Gruppen-Wohngebäudeversicherung mit Einschluss Wärmepumpen (PDF)
Wichtiger Hinweis: Sollten Sie der Auffassung sein, dass der Angebots-Fragebogen nicht geeignet ist Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln bzw. sollte eine individuelle Beratung vor Abschluss eines Vertrages notwendig sein, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme.
Information zum Versicherungsservice
Nähere Informationen zum Umfang des Angebotsservice finden Sie unter Versicherungsservice.
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