Weihnacht und Silvester
So sicher wie es jedes Jahr Weihnachten wird, so sicher kommt es jährlich durch brennende Kerzen zu Brandgefahr und Wohnungsbränden schon in der Adventszeit. Seien es die Kerzen am Adventskranz oder die Kerzen am festlich geschmückten Weihnachtsbaum. Häufig werden brennende Kerzen sich selbst überlassen, einen Moment der Unachtsamkeit und die Flammen greifen um sich. Doch zahlt in solchen Fällen die Versicherung?
Mehr Informationen zum Thema:
Infoblatt "Richtiges Verhalten zu Weihnachten und Sylvester"
Rubrik Schadensvorsorge
Erste Hilfe bei Verbrennungen und Verbrühungen in der Adventszeit
Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit
Achtung! Der Versicherer kann wegen einer groben Fahrlässigkeit die Leistungen kürzen, das heißt der Schaden wird nicht vollständig oder überhaupt nicht erstattet. Bis vor einigen Jahren konnte der Versicherer die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit grundsätzlich völlig verweigern. Durch eine Gesetzesänderung kann der Versicherer nur noch nach der Schwere der groben Fahrlässigkeit die Leistung kürzen.
Gute Hausrat- und Gebäudeversicherungen, wie z.B. die GVI-Gruppentarife, verzichten bis zu einem bestimmten Betrag oder sogar vollständig auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
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