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Wie Sie Wildunfälle vermeiden können

Foto: GDV


15.09.2014. Auf Deutschlands Straßen kommt es jährlich zu rund 260.000 Wildunfällen mit Personen- und Sachschäden häufig im Herbst, wenn die Tage kürzer sind, die Tiere ihre Brunftzeit haben oder sich aktiv auf den kargen Winter vorbereiten. Mancher Unfall wäre vermeidbar. ARAG-Experten erklären, wie man sich als Autofahrer verhalten sollte und wie Gerichte bei Wildunfällen entschieden haben.

Stichwort Versicherung und Wildbescheinigung

Im Falle einer Vollkaskoversicherung kommt diese in der Regel für den gesamten Schaden bei einem Wildunfall auf. Auch bei einer Teilkaskoversicherung sind laut Experten Schäden mitversichert, die der Versicherungsnehmer durch einen Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Hirsch, Reh etc.) erleidet. Bei kleineren Tieren z.B. Hasen besteht laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes jedoch keine generelle Einstandspflicht der Teilkasko. Da es einen geringen Schaden verursacht, ein kleines Tier zu überfahren, sollte man ggf. diesem aus Versicherungssicht nicht ausweichen (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1415/05 und BGH IV ZR 321/95).

Kommt es nach einer Begegnung mit einem Wildtier zu einem Schaden am Wagen, der durch Ihr Ausweichen verursacht wird, kommt eine Begleichung durch die Teilkasko unter dem Aspekt "Rettungskosten" in Betracht. So entschied es das Amtsgericht München in einem konkreten Fall (AG München, Az.: 345 C 3874/08).

Unser Tipp: Falls ein verletztes Tier geflüchtet ist, sollten Sie sich Bei Kfz-Schäden von der Polizei oder dem Revierinhaber eine sogenannte Wildbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen lassen.

Wildwechsel: So verhalten Sie sich richtig

  • Bei Wildwechsel Fuß vom Gas und Geschwindigkeit anpassen! Unsere Empfehlung: max. 60 km/h

  • Aufmerksam Wald- und Straßenränder beobachten.

  • Besondere Vorsicht in der Dämmerung, bei Nacht oder bei Nebel.

  • Besonders gefährlich sind neue Straßen, die durch Waldgebiete führen. Das Wild behält seine gewohnten Wege bei; hier fehlen aber oft noch Warnhinweise.

  • Wenn Tiere im Scheinwerferkegel auftauchen Abblenden, abbremsen, hupen! Mit Nachzüglern rechnen! Ein Tier kommt selten allein.

Wenn ein Unfall unvermeidlich ist...

  • Lenkrad festhalten! Geradeaus lenken!

  • Abbremsen!

  • Vorsicht beim Ausweichen!

Was tun, wenn Wild angefahren wurde

  • Warnblinker einschalten und Unfallstelle sichern!

  • Verletztes Wild nicht verfolgen! Totes Wild niemals mitnehmen!

  • Bei verletzten Personen erste Hilfe leisten; ggf. Krankenwagen oder Notarzt rufen.

  • Polizei verständigen, die dann wiederum den zuständigen Förster informiert.

So urteilen die Gerichte zu Wildunfällen

Zusammenstoß

  • Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung für Unfälle mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs, Hase) auf; die Vollkaskoversicherung übernimmt aber in jedem Fall die Schäden am eigenen Fahrzeug. Kommt es nach einer Begegnung mit einem Wildtier zu einem Schaden am Wagen, der nicht durch einen Zusammenstoß, sondern etwa durch Ausweichen verursacht wird, kommt die Teilkasko in der Regel nicht für den Schaden auf. Die Versicherung zahlt nur, wenn auch das "Nichtausweichen" und eine Kollision dem Tier zu einer ebenso starken Beschädigung des Fahrzeugs geführt hätte (BGH,Az.: IV ZR 202/90).

Auffahrunfall

  • Wie ist die Rechtslage, wenn ein Autofahrer in ein schon totes Wildschwein hineinfährt? Vertraut man auf das Urteil des Landgerichts Stuttgart, entspricht diese Unfallvariante der Haarwild-Versicherungsklausel, die besagt, dass zwar das Fahrzeug nicht aber das betroffene Tier in Bewegung sein muss. Somit steht die Versicherung in der Zahlungsverpflichtung ( LG Stuttgart, Az.: 5 S 244/06).

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