Versicherungstipp: Berufswechsel kann zu niedrigeren Prämien führen
18.02.2026. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung bieten einige Anbieter mittlerweile eine Günstigerprüfung bei Berufswechsel an. Dies kann zu niedrigeren Beiträgen führen
Berufswechsel nicht unüblich
Viele Beschäftigte wechseln häufig während ihres Erwerbslebens den Beruf. Gründe können sein: berufliche Aus- und Weiterbildung, Umschulung, interner Stellenwechsel, neuer Arbeitgeber oder kompletter Neustart in einem anderen Beruf.
Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor Einkommensverlusten - zuletzt ausgeübte Berufs ist versichert
Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt im Ernstfall vor Einkommensverlusten, wenn der Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Ein Berufswechsel muss dort in der Regel nicht angezeigt werden. Es gilt normalerweise der zuletzt ausgeübte Beruf versichert. „Wer sichergehen möchte, sollte in den Bedingungen nachlesen oder beim Anbieter nachfragen“, empfiehlt die uniVersa Versicherung.
Günstigerprüfung - bessere Beiträge bei Berufswechsel prüfen
Verbraucherfreundliche Angebote geben bei einem Berufswechsel allerdings die Prämienersparnis weiter, wenn die neue Berufsgruppeneinstufung günstiger ist als beim Abschluss des Vertrags. Dies kann zum Beispiel sein, wenn ein Handwerker in einen Bürojob wechselt. Bei der uniVersa haben beispielsweise Versicherte im aktuellen Tarif das Recht, eine Günstigerprüfung in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht kann bei einem Berufswechsel nach sechs Monaten und innerhalb von zwölf Monaten in Anspruch genommen werden. Das ursprüngliche Eintrittsalter und die zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen bleiben im Vergleich zu einem Neuabschluss erhalten. Zudem erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung. Ist der Beruf risikoreicher und damit teurer, bleiben die ursprüngliche Einstufung und der bisherige Beitrag unverändert erhalten.
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