Achtung Starkregen: Mieter und Hauseigentümer müssen selbst handeln

Foto: AXA

25.07.2019. Die katastrophalen Bilder aus den Berichterstattungen im Fernsehen zeigen: Unwetterartige Regengüsse können überall zu dramatischen Überschwemmungen führen. Viele sind sich nicht dessen bewusst, dass es auch abseits von größeren Flüssen vorkommt. Die Überschwemmungen verursachen hohe Schäden an Immobilien und Hausrat. Besteht kein Versicherungsschutz tragen die Immobilienbesitzer ein hohes finanzielles Risiko. Hinzu kommt, dass der Staat gemäß einem Länderbeschluss aus Juni 2017 keine Transferleistungen als Hilfe zur Verfügung stellt, wenn ein Versicherungsschutz möglich gewesen wäre.

Was bedeutet Starkregen?

Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet. Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen bzw. auch Starkniederschlag, wenn in einer Stunde mehr als 10 mm bzw. in 6 Stunden mehr als 20 mm Regen fallen (ein Millimeter Niederschlagshöhe entspricht einem Liter Niederschlagsmenge auf einem Quadratmeter). Gerade in den Sommermonaten verursacht Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern oft große Schäden. Denn im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt kaum vorherzusagen und kann für die Betroffenen sehr überraschend auftreten.

In hügeligem oder bergigem Gelände fließt das Wasser zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als sogenannte Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut (wie Holz, Heu- und Silageballen) und erodierte Materialien wie Boden oder Geröll mit sich reißen. Dieses Material sammelt sich an Verdolungseinläufen, Verrohrungen, Brücken, Stegen, Zäunen oder Rechen. Durch den Rückstau wird das umliegende Gelände überflutet und es kann zu weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen.

Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen. Da die großen Wassermengen zumeist über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, können sie weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Insbesondere die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg

Versicherungsschutz muss separat eingeschlossen werden!

Ohne separaten vertraglichen Einschluss von Elementarschadenereignissen leistet keine Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung bei Starkregen. Die Immobilienbesitzer haben hier eine Selbstverantwortung ihr Vermögen zu schützen. Da Starregen enorme Schäden verursachen können, ist auch die finanzielle Existenz bedroht.

Weitere Informationen und wie sie zu einem Versicherungsschutz kommen erfahren Sie hier.

Beratungsservice:

Im Rahmen der der aktuellen Aktion stehen die Experten der GVI zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema inkl. Angebotssuche telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail mit Stichwort „Starkregen“ unter info@geldundverbraucher.de gestellt werden.

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