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Aquarium: Wer haftet, wenn Wasser austritt?

Foto: LBS

11.01.2016. Geht das Glas eines Aquariums zu Bruch, tritt die Privathaftpflichtversicherung des Aquarianers ein, keine Frage. Denn dies ist ein plötzlich auftretender Schadensfall, der versichert ist. ARAG-Experten weisen jedoch darauf hin, dass der Fall anders liegt, wenn ein Aquarium durch eine defekte Gummidichtung über einen längeren Zeitraum Wasser verliert.

Aquarium-Besitzer muss selbst für Schaden aufkommen

In einem konkreten Fall war genau dies passiert. Durch eine poröse Dichtung am Wasserbassin trat – zunächst unbemerkt – Wasser in kleinen Mengen aus. Aber: Steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein. Oder, wie in diesem Fall, den Parkettboden unter dem Teppich. Das Holz hatte sich bereits schwarz gefärbt, ein Indiz dafür, dass das ausgetretene Wasser länger dort gestanden haben muss. Der Aquarium-Besitzer musste für den Schaden selbst aufkommen, weil der Schaden hier allmählich eingetreten war (AG Mainz, Az.: 82 C 296/98).

Aqarium: Schaden über die GVI versichert

Wird ein Aquarium im Laufe der Zeit undicht, ist dieser Schaden bei der GVI-Haftpflichtversicherung mit abgedeckt.

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