Herbstgefahren – Räumpflicht und Haftungsfragen bei Laubunfällen
23.10.2025. Die Herbstblätter hängen noch an den Bäumen. Bald werden Straßen und Gehwege mit Laub bedeckt sein. In Verbindung mit Feuchtigkeit und unter Druck können die Blätter einen gefährlichen Schmierfilm auf den Straßen bilden. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt den Städten und Gemeinden, wird aber auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Bei Laubunfällen stellt sich die Haftungsfrage, wenn die Reinigungspflicht bzw. Räumpflicht nicht erfüllt ist. Davor warnt die Verbraucherorganisation GVI.
Die Reinigungs- bzw. Räumpflicht von Gehwegen ist mit der Haftungsfrage der Schneeräumpflicht vergleichbar. Hauseigentümer bzw. Mieter sind verpflichtet, Gehwege vom Laub zu befreien. Auch bei vermieteten Objekten haften Eigentümer bei Laubunfällen, es sei denn, die Pflicht wurde den Mietern im Mietvertrag übertragen. Auch beim Thema Laub müssen Nachbarn Beeinträchtigungen hinnehmen. Sie sind zur Beseitigung des vom Wind auf ihr Grundstück gelangten Herbstlaubs verpflichtet. Details regelt das Nachbarschaftsrecht.
Kommt es nach Laubunfällen zu einem Haftpflichtfall, übernehmen Privathaftpflichtversicherungen und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen die Regulierung der Haftungsfrage. Um eine ausreichende Deckung zu gewährleisten, sollte die Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro abgeschlossen werden, besser noch höher.
Erläuterungen zur Haftungsfrage bei Laubunfällen und Hinweise zum Nachbarschaftsrecht stellt die GVI kostenlos in der Rubrik „Gratis“ zur Verfügung. Dort finden sich auch die Tipps „Räumpflicht und Streupflicht“. Zur Überprüfung einer bestehenden Haftpflichtversicherung steht unter der Rubrik „Gratis“ ebenfalls der kostenlose „Versicherungs-Check“ zur Verfügung.
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