Der schlaue Stromzähler: Moderne Messeinrichtung

01.08.2024. Die Tage der analogen Stromzähler sind gezählt. Bis 2032 werden alle Haushalte in Deutschland mit neuen digitalen Stromzählern ausgestattet – mit sogenannten modernen Messeinrichtungen (mME). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt die wichtigsten Fakten.

Was ist eine moderne Messeinrichtung?
Als moderne Messeinrichtung werden digitale Stromzähler bezeichnet, die keine Daten senden oder empfangen. Im Unterschied zu analogen Zählern erfassen moderne Messeinrichtungen den Verbrauch zusammen mit der tatsächlichen Nutzungszeit und zählen nicht einfach nur den Gesamtverbrauch hoch. Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine moderne Messeinrichtung in ein Kommunikationsnetz einzubinden – damit wird sie zu einem intelligenten Messsystem.

Was sind die Vorteile?
Die modernen Messeinrichtungen speichern Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresverbrauchswerte für 24 Monate. Außerdem ist es so deutlich einfacher, stromfressende Geräte zu identifizieren und das eigene Verbrauchsverhalten zu reflektieren und anzupassen. Das spart am Ende Strom und Geld. Auch sind moderne Messeinrichtung die technische Voraussetzung für variable Stromtarife. Das sind zum Beispiel Stromangebote, die zu unterschiedlichen Tageszeiten unterschiedliche Preise für Strom aufrufen.

Wie läuft der Einbau ab?
Jeder Haushalt in Deutschland wird bis zum Jahr 2032 mit einem digitalen Stromzähler ausgestattet. Um den Einbau und den Betrieb kümmert sich der örtliche Messstellenbetreiber. Dieser muss Hausbesitzer:innen mindestens drei Monate vor dem Einbau informieren und dabei auf die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Betreiber hinweisen. Zwei Wochen vor dem Einbau muss zudem schriftlich auf den konkreten Einbautermin hingewiesen werden – unter Angabe von mindestens einem zweiten möglichen Termin.

Was kosten die neuen Stromzähler?
Der örtliche Messstellenbetreiber darf privaten Haushalten für Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung höchstens 20 Euro pro Jahr in Rechnung stellen. Dabei ist es egal, wie viel Strom ein Haushalt verbraucht. Diese Preisobergrenze gilt jedoch nur für den grundzuständigen Messbetreiber. Für alternative Messstellenbetreiber gilt die Preisgrenze nicht. Sollten Umbauten beim Zählerkasten notwendig werden, müssen die Anschlussnehmer:innen die Kosten dafür tragen. Das sind in der Regel die Hauseigentümer:innen. Mieter:innen müssen für Umbauten nicht aufkommen.

Beratung
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet eine umfassende Beratung zu diesen und vielen anderen Themen rund um Energietechnik an. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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