Finanzcheck zum Jahreswechsel (Teil 3)
5.12.2018. Das Jahr geht zu Ende und die Feiertage stehen bevor. Auch wenn in der Adventszeit meist wenig Zeit bleibt, ist es gerade jetzt lohnenswert, sich um die eigenen Finanzen zu kümmern. Wer noch 2018 handelt, kann sich Vorteile sichern und Geld sparen. Dies teilte jetzt der Bankenverband mit. Und das ist noch zu tun:
Sondertilgungsrecht bei Immobiliendarlehen nutzen
Bei einem Immobiliendarlehen werden häufig Sondertilgungen vereinbart, aber dann doch nicht genutzt. Dabei können Sie von dieser Möglichkeit in der Regel einmal im Jahr Gebrauch machen. Das kann sich lohnen, denn eine frühzeitige Tilgung spart Zinsen.
Baukindergeld beantragen
Ein Tipp für Familien und Alleinerziehende, die ein Eigenheim bauen oder kaufen möchten: Bis zum 31. Dezember 2018 können Sie noch Baukindergeld beantragen, wenn Sie zwischen dem 1. Januar und dem 17. September 2018 eingezogen sind. Bei einem späteren Einzugsdatum gilt eine Frist von drei Monaten. Der jährliche Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Kind wird maximal zehn Jahre ausgezahlt. Dabei gilt eine Einkommenshöchstgrenze: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, für jedes weitere Kind zusätzlich 15.000 Euro. Nähere Informationen finden Sie bei der KfW-Bankengruppe.
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