Untervermietung und Versicherungsschutz – günstige Wohnungen auch für Studierende
30.09.2021. Trotz Corona sind in den Universitäts- und Hochschulstädten jetzt wieder viele angehende Studenten auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum. Wohngemeinschaften und Untervermietungen sind dabei hilfreiche Varianten. Bei einer Untervermietung an Studenten ist manch ein Vermieter froh, dass er ein paar Euro dazu verdienen kann. Doch dazu gibt es für beide Seiten auch einiges bei den Verträgen und im Versicherungsschutz zu beachten. Darauf weist die GVI hin und bietet Informationen zum Thema Untervermietung und Versicherung an.
Sind Mietschäden abgedeckt?
„Bei einer Untervermietung sollte der Vermieter auf jeden Fall einen Blick auf die Versicherungen des Mieters werfen. Gerade eine Privathaftpflichtversicherung sollte dieser besitzen, damit im Fall der Fälle auch Mietschäden abgedeckt sind“, empfiehlt GVI-Vorstand Jürgen Buck. „Zu prüfen ist auch, ob über die Privathaftpflichtversicherung zum Beispiel „Gefälligkeiten“ oder „Schlüsselverlust“, z.B. bei einer teuren Schließanlage mitversichert sind“.
Privathaftpflicht und Hausrat
Bei einer Untervermietung sollte der Untermieter also mindestens eine geeignete Privathaftpflichtversicherung und - falls teure Gegenstände oder ein großer Hausrat vorliegen - eine Hausratversicherung besitzen, um bei Schäden an oder in der Wohnung auf diese Versicherungen zurückgreifen zu können, so Jürgen Buck.
Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten
Gerade bei Wohngemeinschaften sollte sich der Mieter bewusst sein, welche Rechtstellung er gegenüber dem Vermieter einnimmt. Dazu gibt es drei unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Manche sind eher vorteilhaft für die WG-Bewohner, andere für den Vermieter.
Tipps und Infos zur Untervermietung
Mehr zum Thema „Untervermietung und Versicherungsschutz“ finden Interessierte unter der Rubrik „Gratis“.
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