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Wussten Sie, dass die Gemeinde bei Ihrer Haus- und Gartengestaltung mitentscheiden darf?

Foto: bausparkassenverband

04.08.2021. Wer sich ein Grundstück kauft, um darauf sein Traumhaus zu errichten, der muss meist feststellen, dass vor dem Traum erstmal der von der Gemeinde erlassene Bebauungsplan steht. Und an diesen müssen sich frischgebackene Grundstücksbesitzer halten. In dem Plan verwirklicht die Gemeinde ihre Ideen der baulichen Gestaltung und legt beispielsweise fest, welche Flächen wie bebaut werden dürfen, wie groß der Mindestabstand zum Nachbargrundstück sein muss, wie viele Stockwerke das Haus haben darf und welche Dachform erlaubt ist. Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt auf.

Mitsprache bei der Gartengestaltung

Bei der Gartengestaltung ist der Plan ebenfalls zu beachten: Die Gemeinde kann in ihrem Bebauungsplan sogar festlegen, welche Bäume, Sträucher und weitere Pflanzen die Grundstücksbesitzer anpflanzen oder – falls auf dem Grundstück vorhanden – erhalten müssen. Manche Pläne schreiben zum Beispiel vor, dass nur bestimmte heimische Bäume und Pflanzen verwendet werden dürfen. Wer spezielle Wünsche hat, sollte mit dem örtlichen Bauamt vorher Rücksprache halten, ob diese eine Chance auf Genehmigung haben.

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