Zunahme von Einbrüchen in der dunklen Jahreszeit – Versicherungsschutz dringend überprüfen

10.10.2024. Einbrecher nutzen gerne die dunkle Jahreszeit, sprich die Monate November bis Januar. Den Dieben sollten man es dabei so schwer wie möglich machen, rät die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) und gibt Verhaltenstipps sowie eine Empfehlung zum Versicherungsschutz.

Vorkehrungen Einbruchschutz

Leider kommt es auch in gut gesicherten Häusern und Wohnungen zu Einbrüchen, dennoch sollten es die Bewohner den Dieben so schwer wie möglich machen. Einbrecher lieben die dunkle Jahreszeit, aber auch die Ruhe. Eine funktionierende Alarmanlage kann hier Wunder wirken. Stets geschlossene Haustüren, Fenster, Terrassentüren und Rollläden - auch mit speziellen Sicherungen - bieten zusätzlichen Schutz, zählt Vorstand Jürgen Buck auf.

Poilzei informieren und Stehlgutliste erstellen

Kommt es in der dunklen Jahreszeit dennoch zu einem Einbruch, sind die Bewohner zunächst ratlos. Zum Verlust von wertvollem Inventar kommt der Schock über die Verletzung der Privatsphäre und die Verwüstung des Eigentums. Unabhängig davon, wie hoch der Verlust oder Schaden ist, muss in jedem Fall sofort die Polizei verständigt werden. Um Einbruchschäden ersetzt zu bekommen, sind Versicherungsschutz über eine Hausratversicherung und die polizeiliche Anzeige mit Stehlgutliste notwendig.

Was beim Versicherungsschutz zu beachten ist

„Beim Abschluss einer Hausratversicherung sind einige Details zu beachten, wie zum Beispiel die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts mit einer entsprechend hohen Versicherungssumme für den Hausrat“, empfiehlt Fachmann Buck. „Für den Versicherungsschutz ist es zudem sinnvoll, eine aktuelle Inventarliste zu erstellen, in der alle Wertgegenstände - vom Anrufbeantworter bis zu Wertpapieren - aufgeführt sind“, rät Jürgen Buck. So kann bei einem Einbruch in der dunklen Jahreszeit zumindest der materielle Schaden ersetzt werden.

Gratis-Informationen abrufen

Weitere Informationen zum Thema „Einbrüche und dunkle Jahreszeit, Einbruchsschutz und Versicherungsschutz“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

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