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Zahnreinigung nicht immer auf Kassenkosten

18.10.2024. Nicht alles, was medizinisch notwendig ist, muss von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden. Das musste auch ein Patient mit chronisch entzündetem Zahnfleisch (Parodontitis) feststellen, der sich bei seinem Zahnarzt eine professionelle Zahnreinigung für 95 Euro gönnte.

Medizinisch durchaus sinnvoll, aber trotzdem wollte seine Kasse ihm das Geld nicht erstatten. Als der Mann schließlich sogar Klage erhob, zog er auch vor Gericht den Kürzeren. Denn die Richter wiesen darauf hin, dass bei aller Sinnhaftigkeit eine professionelle Zahnreinigung nicht Teil der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sei. Anders kann es sich verhalten, wenn es sich um Fälle einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung handeln würde, was bei dem Patienten kaum der Fall war.

Die ARAG Experten weisen ergänzend darauf hin, dass der Mann darüber hinaus nicht den korrekten Beschaffungsweg der gesetzlichen Krankenversicherung eingehalten hat. Danach muss die Übernahme von Kosten für eine vom Patienten selbst beschaffte Leistung – in diesem Fall die Zahnreinigung – vor der Behandlung bei der Kasse beantragt werden (Sozialgericht Stuttgart, Az.: S 28 KR 2889/17).

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