Insektenfund im Essen kein erheblicher Reisemangel
21.08.2026. Das Landgericht Koblenz hat laut ARAG Experten entschieden, dass ein Familienurlaub in der Dominikanischen Republik trotz einiger Unannehmlichkeiten nur geringfügig mangelhaft war.
Der Fall
Ein Vater hatte eine Reisepreisminderung verlangt, weil sein Sohn aufgrund einer Größenbeschränkung eine Wasserrutsche nicht nutzen durfte, Kinder keinen Zutritt zu den À-la-carte-Restaurants hatten und im Essen seiner Frau ein Insekt sowie eine Made gefunden wurden.
Das Gericht wertete diese Umstände jedoch als bloße Bagatellen beziehungsweise übliche Sicherheits- und Betriebsregelungen. Die Bezeichnung des Hotels als „familienfreundlich“ garantiere nicht die Nutzung sämtlicher Einrichtungen durch Kinder. Auch die einzelnen Insektenfunde stellten keinen erheblichen Reisemangel dar, zumal in tropischen Regionen ein gelegentlicher Insektenbefall nicht vollständig vermeidbar sei. Lediglich das Fehlen einer Reiseleitung vor Ort wurde als Reisemangel anerkannt, weshalb eine Minderung des Reisepreises um fünf Prozent zugesprochen wurde (Az.: 13 S 34/25).
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