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Reiseschutz im Sommer: Das leisten Krankenkassen bei Impfungen und Behandlungen im Ausland

07.07.2026. In den ersten Bundesländern haben die Sommerferien bereits begonnen und viele Menschen verreisen in den nächsten Wochen auch ins Ausland. Höchste Zeit, den eigenen Reiseschutz zu überprüfen: Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse außerhalb von Deutschland? Welche Reiseimpfungen werden wie erstattet? Und warum ist eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

„Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen gibt es teils erhebliche Unterschiede bei diesen Fragen. Deshalb lohnt es sich, die Leistungen der eigenen Kasse zu vergleichen – insbesondere bei Auslandsservices und Reiseimpfungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen“, sagt Thomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals gesetzlichekrankenkassen.de

Private Auslandskrankenversicherung sowie Auslandsservices der GKV checken

Gesetzlich Versicherte haben in EU-Staaten und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen Anspruch auf die dort gesetzlich vorgesehene medizinische Versorgung. Diese entspricht jedoch nicht immer dem deutschen Leistungsniveau. Zudem können Eigenbeteiligungen anfallen oder Behandlungen zunächst selbst bezahlt werden müssen, wenn die Versichertenkarte nicht akzeptiert wird. „Gesetzliche Krankenkassen übernehmen beispielsweise keine Behandlung in reinen Privatkliniken oder den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Deshalb ist eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll“, rät Thomas Adolph. 44 Krankenkassen bieten darüber hinaus einen besonderen Auslandsservice an – etwa 24-Stunden-Hotlines, die bei der Suche nach deutsch- oder englischsprachigen Ärztinnen und Ärzten helfen oder Angehörige informieren.

Reiseimpfungen: Große Unterschiede bei der Kostenerstattung

Vor einer Fernreise sollten sich Urlauber zudem und unbedingt über empfohlene Schutzimpfungen informieren. Empfehlungen gibt die Ständige Impfkommission (STIKO), Hinweise zur Malariavorbeugung das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin. Reiseschutzimpfungen gehören zwar nicht zu den gesetzlichen Standardleistungen, viele Krankenkassen übernehmen die Kosten jedoch freiwillig – teilweise vollständig, teilweise über Zuschüsse oder ein jährlich abschöpfbares Globalbudget.

Beispiele:

Cholera: 44 Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Schutzimpfung vollständig als Zusatzleistung. Weitere Kassen erstatten einen Teil der Kosten oder erstatten über das jeweilige Globalbudget zurück.

Gelbfieber: Ebenfalls 44 Krankenkassen übernehmen die Impfkosten komplett. Andere beteiligen sich anteilig oder über ein Budget.

Malaria-Prophylaxe: 38 Krankenkassen erstatten die Kosten vollständig, weitere 16 bieten eine Erstattung über ein Globalbudget an.

Auch für Impfungen gegen Typhus, Tollwut, Meningokokken, Japanische Enzephalitis oder Poliomyelitis unterscheiden sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Und ein letzter guter Tipp vom Krankenkassen-Experten Thomas Adolph: „Wer sich vor einer Reise mit notwendigen Impfungen beschäftigt, kann direkt die Gelegenheit nutzen, um seinen generellen Impfstatus überprüfen zu lassen. Das ist ein sinnvoller Nebeneffekt!“

Service: Angebote und Infos zu Reiseversicherungen (z.B. Auslandkranken, Reiserücktritt)

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